Geschossdecken müssen gedämmt werden
Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, stellt die Energieeinsparverordnung (EnEV) der Bundesregierung strenge Anforderungen an die Dämmung im Dachbereich. Im Jahr 2009 trat die sogenannte „Nachrüstpflicht“ in Kraft. Seitdem müssen Hausbesitzer die obersten Geschossdecken von beheizten Räumen dämmen, wenn diese nicht begehbar, aber zugänglich sind. Der Wärmedurchgangskoeffizient darf anschließend maximal 0,24 W/(m2K) betragen.
Frist bis Jahresende
Auch für Gebäude mit begehbaren Geschossdecken gilt die „Nachrüstpflicht“. Die Frist hierfür läuft am 31.12.2011 ab. Bis dahin müssen alle Geschossdecken nachträglich gedämmt werden, allerdings gibt es Ausnahmen. So sind Eigentümer, die ihre Ein- oder Zweifamilienhäuser selbst nutzen von der „Nachrüstpflicht“ ausgenommen. Eine Dämmung der obersten Geschossdecke lohnt sich jedoch auch, um die Energiekosten dauerhaft zu senken. Was viele ebenfalls nicht wissen: Beim Kauf eines Eigenheims verpflichten sich die neuen Besitzer dazu, die oberste Geschossdecke innerhalb von zwei Jahren nach Kaufdatum zu dämmen.
Welche Örtlichkeit? Welches Material?
Viele Hausbesitzer sind direkt von der erweiterten „Nachrüstpflicht“ betroffen. Sie müssen nun bis zum Jahreswechsel die oberste Geschossdecke nachträglich dämmen. Sie stehen vor der Frage, welches Dämmmaterial für ihr Vorhaben am besten geeignet ist. Hierbei spielen neben den Kosten auch die spezifischen Materialeigenschaften eine wichtige Rolle. Von besonderer Bedeutung ist die Entscheidung, wenn die Fläche später als Wohnraum genutzt wird und die Zimmerhöhe deswegen erhalten bleiben soll. Nicht jede Dämmlösung eignet sich aufgrund der unterschiedlichen Materialbeschaffenheiten hierfür gleich gut.
Kombination aus Dämmung und Fußboden
Mit dem Dämmelement „Divodämm Floor“ von Braas wird die oberste Geschossdecke gedämmt, ohne viel Raumhöhe zu verlieren. Die Platten aus Hartschaum zeichnen sich durch ihre Dämmstoffdicken von acht bis 16 Zentimetern aus. Dies gewährleistet einen dünnen Aufbau des Fußbodens. Die Raumhöhe bleibt also fast vollständig erhalten. Die fachgerechte Montage und der umlaufende Stufenfalz der Platten sorgen darüber hinaus für eine wärmebrückenfreie Dämmlösung. Die Oberfläche ist mit einer Holzwerkstoffplatte versehen und so kann der Fußboden sofort nach der Verlegung wieder betreten werden.
Bild: BRaas GmbH
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