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Alte Heizungen müssen ausgetauscht werden

Heizkessel, die nach dem 1. Januar 1985 installiert wurden, müssen ersetzt werden, sobald sie 30 Jahre alt sind. Bild: Primagas

Strengere Energie-Standards für Immobilien.

Fast drei Viertel der Bundesbürger wussten Ende April nicht, dass am 1. Mai 2014 die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft treten würde. Zu diesem Ergebnis kam damals eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag des Flüssiggasversorgers Primagas.1 Dabei hat die mittlerweile geltende EnEV zum Teil weitreichende Folgen für Hausbesitzer: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, müssen bis 2015 ersetzt werden. Was die wenigsten Betroffenen wissen: Ein Verstoß gegen die neue EnEV kann richtig teuer werden, denn das Bußgeld beträgt bis zu 50.000 Euro.

 


Hauseigentümer sind in der Verantwortung

 


Heizkessel, die nach dem 1. Januar 1985 installiert wurden, müssen ersetzt werden, sobald sie 30 Jahre alt sind. Nicht betroffen sind Niedrigtemperaturkessel und Brennwertkessel sowie Heizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, in denen der Eigentümer seit dem 1. Februar 2002 mindestens eine Wohnung selbst nutzt. Wechselt eine Immobilie den Eigentümer, ist der neue Eigentümer dazu verpflichtet, veraltete Heizkessel innerhalb von zwei Jahren zu ersetzen. Wer unsicher ist, ob er von der Austauschpflicht betroffen ist, sollte einen Fachmann zu Rate ziehen. Der kann auch einen Überblick über potenziell günstigere Alternativen geben. Dabei gilt: „Auch die Kosten für Wartung, Reinigung und Versicherung müssen bei der Entscheidung berücksichtigt werden“, so Thomas Landmann, Verkaufsdirektor beim Flüssiggasversorger Primagas.

 


Ein Vollkostenvergleich der Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. zeigt, dass eine mit Flüssiggas betriebene Gas-Brennwerttherme im Gesamtkostenvergleich die günstigste Lösung bei den netzunabhängigen Heizsystemen ist (siehe auch: www.asue.de). „Verbraucher können ihre Energiekosten mit moderner Brennwerttechnik und Flüssiggas im Vergleich zu einer alten Ölheizung um bis zu 30 Prozent senken“, so Thomas Landmann. Darüber hinaus entstehen bei der Verbrennung von Flüssiggas kaum Ruß, Asche oder Feinstaub, was den Wartungsaufwand der Anlage minimiert – und den Geldbeutel schont. Auch die Umwelt profitiert: Die CO2-Emissionen sind bei Flüssiggas um bis zu 15 Prozent niedriger als bei Heizöl.

 


1 TNS Emnid, 503 Befragte, 24.4.2014

 

Infokasten:
Wer in Deutschland ein Haus bauen möchte, kommt an der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht vorbei. Sie schreibt Bauherren vor, dass der Primärenergiebedarf für die Anlagentechnik und der Wärmeverlust des Hauses bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten darf. Seit 1. Mai 2014 gilt die neue EnEV 2014. Im Vergleich zum Vorgänger verschärft sie die Anforderungen deutlich. Der zulässige Primärenergiebedarf des Hauses sinkt um 25 Prozent, der zulässige Wärmeverlust der Bauhülle um 20 Prozent. Das langfristige Ziel, das die Bundesregierung mit der EnEV verfolgt: bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland umzusetzen.

 

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