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Heizung günstig modernisieren

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Was man bei Förderprogrammen alles beachten sollte

Förderprogramme für Heizungsmodernisierer haben zur Zeit Konjunktur. Der Initiativkreis Erdgas & Umwelt gibt Ratschläge, welche Fördermittel zur Verfügung stehen und worauf man bei der Beantragung achten sollte.

Grundsätzlich existieren drei Arten von Förderprogrammen: zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse und Umstellerboni. Die KfW bietet über verschiedene Programme Kredite mit Zinsen unter Marktniveau an. Dabei sind die Laufzeiten und Zinssätze häufig flexibel. Beispielsweise beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm legt man den Zinssatz auf zehn Jahre fest. Dieser beträgt derzeit nominal 1,8 Prozent und wird nach zehn Jahren neu vereinbart. Der Darlehensnehmer hat die Wahl zwischen einem und drei tilgungsfreien Anlaufjahren. Wichtig zu wissen ist, dass die Hausbank die Kreditbetreuung übernimmt. Sie bearbeitet die Anträge und prüft auch die Sicherheiten des Antragstellers. Oft fehlt es jedoch in den Kreditinstituten an geeigneten Förderformularen, informiert der Initiativkreis Erdgas & Umwelt. Diese kann man auch direkt bei der KfW bestellen.

Vom Staat gibt es zur Zeit Zuschüsse, wenn man sich im Zusammenhang mit der Heizungsmodernisierung auch für Solarkollektoren entscheidet. 125 Euro spendiert der Gesetzgeber pro installiertem Quadratmeter Kollektorfläche. Ferner erhalten Hausmodernisierer von der KfW einen Teilschuldenerlass von 20 Prozent, wenn sie ihr Haus umfangreich nach den Standards der Energieeinsparverordnung modernisieren. Außerdem bieten viele Stadtwerke Boni für diejenigen an, die ihre Heizung von Heizöl auf Erdgas umstellen. Damit sind häufig Vergünstigungen im Zusammenhang mit den Hausanschlusskosten oder der Tank- und Altölentsorgung gemeint.

Ganz gleich, um welches Förderprogramm es sich handelt: In jedem Fall muss der Antrag vor der Investition gestellt werden. Auch sollte man die Kombinierbarkeit der einzelnen Fördermittel genau prüfen, damit es keine Überraschungen gibt. Es ist dringend davon abzuraten, die Mittel zweckfremd einzusetzen. Eine Liste der zuständigen Förderstellen gibt es beim Initiativkreis Erdgas & Umwelt.

Bild: Viessmann
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