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Verlegeregeln für Parkett

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Wer sich für einen Parkett-Boden entschieden hat, sollte nicht einfach drauflos verlegen. Für einen dauerhaft schönen Boden müssen sowohl vor dem Verlegen, als auch bei der Arbeit selbst einige Dinge beachtet werden.

Parkett sieht gut aus, kann aber einige Dinge nur schwer verkraften. Feuchtigkeit zum Beispiel, unebenen Untergrund oder zu enge Dehnungsfugen. Es gibt also vieles, was man vor und beim Verlegen beachten sollte, denn nur so hat man dauerhaft Freude an dem Parkett-Boden. Bevor man sich also mit dem Verlegebild, Lichteinfall und Raumgrundriss beschäftigt, sollten folgende Punkte bedacht werden:

 

1. Prüfung von Materialfehlern
Vor und während des Verlegens sind die Parkett-Dielen eingehend auf Materialfehler zu überprüfen. Dielen mit sichtbaren Mängeln oder Beschädigungen dürfen nicht verlegt werden. Die Montage darf nur bei Tageslicht oder guter Beleuchtung erfolgen, da sonst eventuelle Beschädigungen oder fehlerhafte Dielen unter Umständen nicht erkannt werden können.

2. Akklimatisierung vor der Verlegung
Die Parkett-Dielen müssen über einen Zeitraum von mind. 48 Stunden bei einer Raumtemperatur von mehr als 17°C und einer Luftfeuchtigkeit von 50-65 Prozent im zu verlegenden Raum akklimatisiert werden. Das heißt, die geschlossenen Pakete müssen sich den Klimabedingungen im Raum anpassen. Sind große Klimaunterschiede zwischen Lagerraum und Verlegeraum vorhanden, sollte die Akklimatisierungszeit eher länger sein. Sind die Klimaverhältnisse annähernd gleich, kann die Zeit auch kürzer sein. Bei der Lagerung sollte man die Pakete auf einer ebenen Unterlage deponieren, ohne sie zu öffnen. Gerade in Neubauten, in der die Luftfeuchtigkeit meistens sehr hoch ist, sollten Sie diese Punkte unbedingt beachten.

3. Kein Einbau in Spritzwasserbereichen
Kein Einbau in dauerhaft feuchten Räumen/Nassräumen

Fertig-Parkett darf nicht in Bereiche verlegt werden, in denen Spritzwasser auf den Boden gelangen kann. Stehendes Wasser dringt in das Holz ein und kann es dauerhaft beschädigen. In dauerhaft feuchten Räumen oder feuchten Umgebungen (Sauna-Bereiche, kleine Badezimmer, etc.) sollte Fertig-Parkett nicht verlegt werden, da die Gefahr des Eindringens von Feuchtigkeit nicht ausgeschlossen werden kann.
Sofern der Parkett-Boden in Badezimmern verlegt werden soll, muss beachtet werden, dass dieser nicht in Spritzwasserbereiche (Dusche, Badewanne, Toilette, Waschbecken) verlegt wird, und die Feuchtigkeit kontinuierlich im normalen Bereich zwischen 50 und 65 Prozent relativer Luftfeuchte liegt. Pfützenbildung und Feuchtigkeitseinwirkung muss sowohl im Rand- und Fugenbereich als auch auf der Fläche unbedingt vermieden werden.

4. Beschaffenheit des Untergrundes
Alle vorhandenen Untergründe müssen eben (maximal 3 mm auf 1 m Länge), trocken und ausreichend fest sein. Größere Unebenheiten werden mit handelsüblicher Spachtelmasse ausgeglichen. Die Oberfläche des Untergrundes sollte rissfrei und ohne Ab- und Ausbrüche sein. Lose Untergründe oder nicht ausreichend feste Untergründe (PVC- / Teppichbeläge) müssen entfernt werden. Mineralische Untergründe/ Estriche müssen ausreichend trocken sein.


5. Dampfbremse bei mineralischen Untergünden
Grundsätzlich ist auf einem trockenen, mineralischen Verlegeuntergrund eine 0,2 mm dicke Polyethylen-Folie oder alternativ Duo-Protect auszulegen um zu verhindern, dass eine Restfeuchtigkeit die Rückseite des Parkett-Bodens erreicht.
Die Polyethylen-Folie hat nur die Aufgabe einer Dampfbremse und ist in den Bahnenkanten ca. 30 cm überlappend zu verlegen und zu verkleben. Keinesfalls wirkt eine Polyethylen-Folie als Bauwerksabdichtung.  

6. Dehnungsfugen / Wandabstand einhalten
Wie einleitend schon beschrieben, schwindet oder quillt der natürliche Werkstoff Holz je nach Klimabedingung. Daher benötigt der verlegte Parkett-Boden zu allen festen Bauteilen, also Wände, Stützen, Heizkörperrohre etc. einen entsprechenden Abstand, Wandabstand oder Dehnungsfuge genannt. Des Weiteren müssen bei einer Überschreitung einer definierten Verlegefläche Dehnungsfugen eingehalten werden (s. Verlegeregel 7). Zu geringer Wandabstand ist der häufigste Verlegefehler. Oftmals macht sich dieser erst im Sommer bemerkbar, da sich durch die erhöhte Luftfeuchte und Temperatur in den Sommermonaten der Parkett-Boden zwangsläufig ausdehnt. Die Dehnungsfuge, bzw. der Wandabstand sollte mindestens 10-15 mm an jeder Seite betragen, bei größeren Flächen entsprechend mehr. Als Faustregel gilt: Pro Meter Boden mindestens 2 mm Dehnungsfuge an beiden Raumseiten einhalten. (Beispiel: Raum 5 m breit = mindestens 10 mm an jeder Seite Randfuge).

Selbst wenn das verlegte Material nur an einer Stelle im Raum anliegt (angearbeitet wird), kann sich schwimmend verlegtes Material abdrücken und wölben. "Beliebte" Schwachpunkte sind dabei immer wieder Türzargen, Treppenanschlüsse, Heizkörperanschlüsse sowie Abschlussschienen.

Schwere Gegenstände wie z.B. Küchenzeilen und Schränke (der Boden kann sich nur noch zu einer Seite bewegen) erfordern auf der Gegenseite einen doppelt so großen Wandabstand. Wir empfehlen, schwere Gegenstände bzw. Einbaumöbel (Küchen, Einbauschränke, Aquarien etc.) vor der Verlegung aufzubauen und den Boden nur bis unter den Sockel zu verlegen. So ist eine einfache und unkomplizierte Wiederaufnahme des Bodens jederzeit möglich.
Die Dehnungsfugen werden im Wandbereich mit Sockelleisten, in anderen Bereichen durch spezielle Bodenprofile abgedeckt. Im Bereich von Stahlzargen kann auch eine dauerelastische Fugenmasse eingesetzt werden. Sie finden alles im Parador Zubehörsortiment.

7. Anordnung von Dehnungsfugen
Da der Parkett-Boden, wie gerade beschrieben, je nach Klimabedingung quillt oder schwindet, sind bei folgenden Gegebenheiten weitere Dehnungs- bzw. Bewegungsfugen von mind. 10 mm notwendig: Größere Flächen, die die Maße von 8 x 12 Metern überschreiten, bei verwinkelten Räumen oder auch der Verlegung von Raum zu Raum. Diese Bewegungsfugen werden mit entsprechenden Übergangsprofilen abgedeckt. Ein Hinweis: Beim Weglassen der Dehnungs- oder Bewegungsfugen haftet immer der Verleger

8. Verlegung im Verband und Fugenversatz
Parkett-Dielen können sowohl im regelmäßigen als auch im unregelmäßigen Verband verlegt werden. Auf jeden Fall ist zu gewährleisten, dass die Überdeckung bzw. der Mindestversatz der Kopfstöße > 40 cm, bei Trendtime 2 mindestens 15 cm ist.

9. Verlegerichtung / Lichteinfall
Aus optischen Gründen sollte die Längskante parallel zum Lichteinfall verlegt werden, d. h. die Längskante verläuft in Richtung des Lichteinfalls.
Sind mehrere Fenster vorhanden, orientieren Sie sich bitte an dem größten Fenster. Bei extremen Grundrissen des Raumes ist ebenfalls die Verlegerichtung nach Raumaufteilung (s.  Verlegeregel 10) zu beurteilen.

10. Verlegerichtung / Raumgrundriss
Ebenfalls aus optischen Gründen sollten die Längskanten des Bodens quer zur Längsseite des Raumes verlaufen. Der Raum wirkt dadurch optisch eher quadratisch und größer, und nicht schmal und „schlauchig“.

11. Verlegung aus mehreren Paketen
Bei Parkett handelt es sich um ein natürliches Produkt, das seinen einzigartigen Charakter in Farbe und Struktur etc. untermauert. Diese Merkmale der Natur sind immer unterschiedlich ausgeprägt. Aus diesem Grund muss bei der Verlegung immer darauf geachtet werden, dass die Dielen aus mehreren Paketen gemischt werden, um ein ausgeglichenes Erscheinungsbild zu erhalten.

 

Bild: Parador

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