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Mit einer Mini-Photovoltaikanlage für den Balkon die Stromkosten senken

(Bild: de.depositphotos.com)

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Mini-Photovoltaikanlagen haben viele Namen: Mini-Solaranlagen, Balkonkraftwerke, Guerilla-PV. Ungeachtet der Bezeichnungen geht es immer um dasselbe Gerät; nämlich ein Steckersolargerät, das der Erzeugung eigenen Stroms dient und wesentlich leichter zu installieren ist als die herkömmliche große Photovoltaikanlage.

Damit sich ein Stecker-Solargerät ohne Weiteres von Laien an die Steckdose anschließen lässt, muss es gewisse Anforderungen erfüllen. Neben einer maximalen Einspeiseleistung von 600 Watt ist eine grundlegende Qualität der Solargeräte wichtig. Aufgrund der Begrenzung auf 600 Watt Einspeiseleistung kann eine Mini-Photovoltaik-Anlage nicht dazu dienen, den gesamten Stromverbrauch eines Haushalts zu decken. Immerhin hilft sie bei der Deckung des Grundbedarfs, was sich aufgrund der stetig steigenden Strompreise bezahlt macht.

 

Stromkosten senken und Anschaffungskosten schnell refinanzieren

 

Mieter erhalten jährlich eine Betriebskostenabrechnung. Alle wichtigen Informationen auf einen Blick zu dieser Abrechnung gibt es beispielsweise bei ExpertenBeraten24. In den nächsten Abschnitten gilt die Aufmerksamkeit den Ersparnissen bei einem speziellen Posten dieser Betriebskostenabrechnung: dem Strom. Angesichts der steigenden Strompreise ist häufig die Frage nach möglichen Einsparpotenzialen präsent.

 

Eigentümer von Photovoltaikanlagen produzieren eigenen Strom und haben dadurch keine Kosten bis auf die überschaubaren laufenden Kosten und Anschaffungskosten ihrer Anlage. Bisher stand aufgrund der hohen Anschaffungskosten der Kauf einer Photovoltaikanlage in der Breite der Bevölkerung nicht zur Debatte. Mieter hatten da gar kein Mitspracherecht.

 

Seit 2018 hat sich mit den Steckersolargeräten allerdings Grundlegendes geändert: Anlagen mit einer Einspeiseleistung von maximal 600 Watt dürfen von Mietern einfach an die Steckdose angeschlossen werden. Für diese Einspeiseleistung reicht die Anschaffung zweier Solarmodule aus, die sich je nach Aufstellort ungefähr innerhalb folgender Zeiträume durch die Stromersparnisse refinanzieren:

 

·       Balkonkraftwerk mit Neigung von 40° gen Westen in 5 Jahren.

·       Balkonkraftwerk im 90°-Winkel und Ausrichtung gen Westen in 9 Jahren.

·       Module an der Fassade mit Neigung von 45° gen Westen in 5,5 Jahren.

·       Module im Garten mit Neigung von 20° gen Westen in 5 Jahren.

 

Unter Berücksichtigung einer Garantiezeit von 20 bis 30 Jahren auf die Lebensdauer der Module lässt sich nach den besagten oder abweichenden Amortisierungsdauern über eine lange Zeit Strom sparen. Wie hoch die Ersparnisse sind, variiert mit zahlreichen Faktoren, wozu neben dem Aufstellort und der Neigung auch die Qualität der Module sowie die Wetterverhältnisse in Deutschland zählen.

 

Voraussetzungen zur Installation eines Stecker-Solargeräts

 

Wegen der im Vergleich zur großen Photovoltaikanlage deutlich verringerten Einspeiseleistung und der vereinfachten Installation spricht man – streng genommen – gar nicht von einer Photovoltaikanlage, sondern von einem Stecker-Solargerät. Dieses wird mit dem Stecker in die Steckdose eingesteckt. Dann kann es in Betrieb gehen. Eine Bedienungsanleitung zur Installation und Inbetriebnahme ist von den Herstellern mitgeliefert.

 

Zwar monieren Netzbetreiber und Energieversorger bei einer Eigeninstallation oftmals den Mangel an Sicherheit, doch ist bisher bei keiner Mini-Solaranlage innerhalb der EU ein Fall bekannt, bei dem es durch die Installation einer Mini-Solaranlage durch einen Laien zu einem Unfall gekommen wäre. Für eine reibungslose Inbetriebnahme sind folgende Aspekte zu beachten:

 

·       Ein rücklaufgeschützter Stromzähler muss daheim verbaut sein, weil es ohne Rücklaufschutz beim Betrieb eines Stecker-Solargeräts zu einer Fälschung technischer Aufzeichnungen käme, was nach §268 StGB ein Straftatbestand ist.

·       Vor der Inbetriebnahme muss das Solargerät dringend bei dem örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden.

·       Nach der Inbetriebnahme ist die Anmeldung des Solargeräts bei der Bundesnetzagentur erforderlich.

 

Netzbetreiber dürfen Installation nicht verhindern

 

Abgesehen von den genannten Punkten in der Aufzählung kann ein Stecker-Solargerät ohne jede Komplikation in Betrieb genommen werden. Einige Netzbetreiber legen Beschwerden ein, wenn der Anschluss der Solaranlage selbstständig über Schuko-Stecker erfolgt und die Anlage nicht durch einen Elektriker mit einem speziellen Wieland-Stecker angeschlossen wird, doch da müssen sich Nutzer keine Sorgen machen: Solange der anerkannte Stand der Technik eingehalten ist, obliegt die Wahl der Steckvorrichtung allein den Nutzern und die Netzbetreiber dürfen sich nicht einmischen.

 

 

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