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Den Energiestandard im Blick: Welche Änderungen bringt die ENEV 2014?

A+ bis H: Ab Frühjahr 2014 wird bei neuen Energieausweisen der bekannte Bandtacho durch Energieeffizienzklassen ergänzt.

Was Eigenheimbesitzer bei Neubau und Renovierung ihrer eigenen vier Wände zukünftig beachten müssen

 


November 2013. Wer sich mit dem Thema Haus beschäftigt, sollte sich auch rechtzeitig mit den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) vertraut machen. Zwar gilt aktuell noch die EnEV 2009, aber bereits im Frühsommer kommenden Jahres tritt deren Novellierung in Kraft. Kernpunkte der EnEV 2014: erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten sowie Änderungen beim Energieausweis. Braas zeigt, was Bauherren beachten müssen und wie sich Energie in den eigenen vier Wänden effizient einsparen lässt.

 



Bis zum Jahr 2050 möchte die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Die EnEV 2014 ist ein Schritt in diese Richtung. Denn mit der kürzlich beschlossenen Novellierung setzten die Politiker europäische Richtlinien zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie verschiedene nationale Beschlüsse zur Energiewende um. Aber was ändert sich damit nun für Bauherren und Immobilienbesitzer? Die wichtigsten Neuerungen der EnEV 2014 im Überblick:

 


Erhöhte energetische Standards für Neubauten

 

Im Vergleich zur EnEV 2009 sinkt der höchstzulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten um 25 Prozent. Dieser Wert gibt an, wie viel Energie im Verlauf eines Jahres durchschnittlich zum Heizen, zum Lüften und zur Warmwasserbereitung benötigt wird. Bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs werden sämtliche Energiegewinne und -verluste eines Gebäudes berücksichtigt. Darüber hinaus sinkt mit der EnEV 2014 der Wärmedurchgangskoeffizient – sprich der zulässige mittlere Wärmeverlust durch die Gebäudehülle – um 20 Prozent. Aber keine Sorge, Bauherren haben noch etwas Zeit, um sich auf die Neuerungen einzustellen. Denn die Vorgaben für den Jahres-Primärenergie-bedarf sowie den Wärmedurchgangskoeffizienten sind erst ab 1. Januar 2016 verbindlich. Für die Sanierung bestehender Gebäude hat die Bundesregierung hingegen keine Verschärfung der energetischen Standards vorgesehen.


Einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der neuen Richtwerte können zukünftige Eigenheimbesitzer mit einer energetischen Dachdämmung leisten. Größtmögliche Energieeinsparung bringt hier die Aufsparrendämmung. Sie schließt das gesamte Dach wie ein lückenloser Deckel ab und Wärmebrücken können so erst gar nicht entstehen. Braas, Deutschlands führender Anbieter kompletter Dachsysteme, setzt bei seinen Dämmlösungen ausschließlich auf Polyurethan-Dämmstoffe. Denn im Vergleich zu anderen Dämmstoffen bieten sie bei gleicher Dämmschichtdicke einen deutlich besseren Wärmeschutz. Noch ein Tipp für Energiesparer: Wer Strom aus erneuerbaren Energien gewinnt und selbst verbraucht, kann ihn vom monatlichen Energiebedarf seines Hauses abziehen. Ideal geeignet sind hierfür die Braas Photovoltaik Indach-Systeme Premium und Indax. Die Module der Systeme sind äußerst leistungsstark und fügen sich optisch nahtlos in die Dacheindeckung ein. Dabei erfüllen sie alle Ansprüche an eine normale Bedachung.

 



Der neue Energieausweis

 

Für Immobilienbesitzer ebenfalls interessant: die Neuregelungen des Energieausweises, die die EnEV 2014 mit sich bringt. Denn der Ausweis soll für potenzielle Käufer und Nachmieter künftig eine verbesserte Entscheidungshilfe darstellen. Ab Frühsommer 2014 müssen Verkäufer und Vermieter deshalb den Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorlegen. Wer dann den Vertrag für die Immobilie unterschreibt, erhält das Original oder eine Kopie des Ausweises.

 

Auch die Gestaltung des Energieausweises ändert sich: Der bekannte Bandtacho, der die energetische Effizienz eines Gebäudes anhand farblicher Abstufungen von Grün bis Rot veranschaulicht, wird zukünftig durch Energieeffizienzklassen ergänzt. Von A+ bis H: Anhand des Primärenergiebedarfs wird ein Haus dann einer dieser Energieeffizienz-klassen zugeordnet. Das gilt allerdings nur für Energieausweise, die nach Inkrafttreten der EnEV 2014 ausgestellt werden. Gut zu wissen: Wer ab Frühsommer 2014 eine Anzeige schaltet, um seine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, muss darin bestimmte energetische Kennwerte angeben. Hält man sich nicht daran, droht ein Bußgeld. Zudem legt die neue Energieeinsparverordnung beispielsweise fest, dass Energieausweise stichprobenhaft kontrolliert werden sollen oder dass bestimmte alte Heizkessel ausgetauscht werden müssen.


Wer heute ein Haus plant oder baut, sollte die gesetzlichen Energiestandards zum Zeitpunkt der Bauabnahme im Blick behalten. Braas unterstützt Bauherren dabei mit einem Dach aus einem Guss. Von den Dachpfannen über eine effiziente Dämmung bis hin zum Photovoltaiksystem: Durch das ideale Zusammenspiel der einzelnen Komponenten bietet Braas eine sichere Komplettlösung, die dabei helfen kann, die neuen energetischen Standards einzuhalten. So können Hausbesitzer der EnEV 2014 gelassen entgegensehen.

 

Bild: Braas GmbH

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