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Warum man auf Dämmung nicht verzichten kann

Wenn beheizte Gebäude keinen Mindestwärmeschutz haben, werden in der Heizperiode die Wände durch Tauwasser nass und die Gesundheit der Bewohner ist gefährdet.

Schon aus hygienischen Gründen darf man auf ausreichenden Wärmeschutz in unseren Klimazonen also nicht verzichten.

 

Die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes, der Oberflächentauwasser bei normalen Wärme- und Klimabedingungen verhindert, sind in DIN 4108 beschrieben.

 

Die dritte Wärmeschutzverordnung geht über diese Mindestanforderungen weit hinaus. Waren bisherige Regelungen vor allem unter Gesichtspunkten des gesunden Wohnens, der Bauwerkserhaltung und der wirtschaftlichen Energieeinsparungen entstanden, so spielt bei der heutigen und zukünftigen Verordnungen der Umweltschutz in Form einer weiteren Verminderung von Co2 - Emissionen die Hauptrolle.

 

Mehr Ruhe bitte

 

Dämmstoffe sind beinahe unverzichtbar, wenn man sich vor störendem Lärm aus der Nachbarschaft oder vor Verkehrslärm schützen möchte.

 

DIN 4109 regelt den Lärmschutz im Hochbau. Bauherren, die auf Ruhe Wert legen, gehen aber über diese Normanforderungen hinaus und verlangen wirksameren Schallschutz, der ja auch ohne weiteres möglich ist.

 

Unter Umständen von großer Bedeutung für die Sicherheit der Gebäude sind auch Fragen und Methoden zum vorbeugenden baulichen Brandschutz. Nach DIN 4102 sind nur Baustoffe der Klasse A nichtbrennbar. Die allermeisten Isover- Dämmstoffe sind nichtbrennbar.

 

Bild: Dach.de
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siehe auch: Monier: Gut Bedacht ist Gut Gedämmt

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