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Dachlawinen – Risiko Schnee auf dem Dach

Dachlawinen sorgen im Winter nicht selten für Ärger, besonders wenn es zu Sach- oder gar Personenschäden kommt. Mit einem geeigneten Schneeschutzsystem lassen sich derartige Zwischenfälle jedoch ganz einfach vermeiden.

Hat es im Winter über einen längeren Zeitraum geschneit, sammelt sich auf Hausdächern oft eine lautlose Gefahr. Die weiße Schneepracht wird dann zu einer kompakten Schicht, die sich auf Schrägdächern bei Tauwetter in Form von Dachlawinen lösen und herabstürzen kann. Besonders, wenn aus der einst weichen Schneemasse harte Eisplatten geworden sind, kann dies zu ernsthaften Sach- und Personenschäden führen. Gerichtsverhandlungen und Schadensersatzklagen sind meist die Folge, Ärger ist damit vorprogrammiert. Um dies zu verhindern, sollten geeignete Schneeschutzsysteme angebracht sein.
Dachlawinen sorgen im Winter nicht selten für Ärger, besonders wenn es zu Sach- oder gar Personenschäden kommt. Mit einem geeigneten Schneeschutzsystem lassen sich derartige Zwischenfälle jedoch ganz einfach vermeiden.

Hat es im Winter über einen längeren Zeitraum geschneit, sammelt sich auf Hausdächern oft eine lautlose Gefahr. Die weiße Schneepracht wird dann zu einer kompakten Schicht, die sich auf Schrägdächern bei Tauwetter in Form von Dachlawinen lösen und herabstürzen kann. Besonders, wenn aus der einst weichen Schneemasse harte Eisplatten geworden sind, kann dies zu ernsthaften Sach- und Personenschäden führen. Gerichtsverhandlungen und Schadensersatzklagen sind meist die Folge, Ärger ist damit vorprogrammiert. Um dies zu verhindern, sollten geeignete Schneeschutzsysteme angebracht sein.

 


Gitter und Haken verhindern böse Überraschungen

 


Effektive Schneefangsysteme verhindern, dass größere Schnee- und Eismassen vom Dach stürzen und dabei Schaden anrichten. Mit Stützen und Haken werden Gitter oder Balken entlang der unteren Dachkanten befestigt. Sie fangen rutschende Ladungen der weißen Pracht ab.

Schneefanghaken hingegen werden auf der gesamten Dachfläche verteilt und bieten damit den Schneemassen großflächigen Halt. Gleichzeitig wird hiermit eine ungleichmäßige Belastung der Dacheindeckung verhindert, da sich Schneeplatten gar nicht erst ablösen und etwa in den unteren Dachbereichen sammeln können.

 


Welche Pflicht trifft den Eigentümer?

 


Nicht überall sind Schneeschutzvorrichtungen auf dem Dach gesetzlich vorgeschrieben. Ist in der jeweiligen Landesbauordnung nichts vermerkt, gilt zunächst keine allgemeine Pflicht zur Anbringung eines Schneefangsystems.

Lokal können die Bestimmungen jedoch an die realen Schneebedingungen angepasst sein. So etwa im bayerischen Alpenraum, wo aufgrund der potenziellen Schneemassen gesonderte Vorschriften hinsichtlich Schneeschutz gelten. Gebäudeeigentümer sollten bei Schrägdächern dennoch über eine freiwillige Sicherung nachdenken.

Kommt es aufgrund einer Dachlawine zu Sach- oder Personenschaden, haftet in den meisten Fällen der Gebäudeeigentümer, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich deshalb auf Nummer sicher zu gehen und für einen angemessenen Schutz vor der weißen Last zu sorgen.

 



Bildquelle: Braas

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