Wärmeschutz von Fenstern – die Richtwerte

Nicht nur bei Fenstern gilt inzwischen europaweit einheitlich das Motto U-Wert statt k-Wert. Beide Kürzel beschreiben den Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen. Und auch die Maßeinheit ist gleich geblieben, die die Wärmeverluste von innen nach außen beschreibt: W/m²K übersetzt heißt das: Wie viel Wärmeenergie in Watt (W) geht pro Quadratmeter Außenwand-, Fenster- oder Dachfläche verloren, wenn der Temperaturunterschied zwischen innen und außen ein Grad Kelvin (K) beträgt? Ob großes U oder kleines k: je niedriger der Wert, desto besser der Wärmeschutz. Bei Fenstern ist eine Unterscheidung ganz wichtig: Der Ug-Wert gilt allein für die Verglasung, der Uw-Wert für das gesamte Fenster, also für Glas plus Rahmen.
Berechnungsnormen für Fenster und Glas
Grundsätzlich ist der Dämmwert der Verglasung besser als der des gesamten Fensters. Für die üblichen Fenster mit Zwei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung galten bislang die k-Werte 1,1 (fürs Glas) und 1,3 (fürs gesamte Fenster). So einfach ist es bei den nun gültigen Berechnungsnormen nicht mehr: Zum einen kann der Uw-Wert bis zu 30 Prozent schlechter sein als der frühere k-Wert für das gesamte Fenster. Und zum anderen liegt er deutlich höher als der Ug-Wert für die Verglasung. Um beim Beispiel des Zwei-Scheiben-Isolierglas-Fensters zu bleiben: Der U-Wert fürs Glas liegt zwar immer noch bei 1,1 - doch das zugehörige Fenster kann je nach Machart U-Werte von 1,5 bis 1,8 W/m²K aufweisen. Faustformel: Bei Fenstern führt die Reduzierung des Uw-Werts um 0,1 W/m²K zu einer Einsparung von etwa 1,2 Liter Heizöl pro m² Fensterfläche und Heizperiode. Andere generell geltende Werte können nicht mehr angegeben werden. Für den Bauherrn bedeutet dies: Genau nachlesen oder genau nachfragen!
Wertsteigerung durch Energieausweis
Keine Angst vor den Investitionskosten, denn der Staat unterstützt die Sanierung mit speziellen Förderprogrammen. Zudem können die Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Durch Modernisierungsmaßnahmen wird der Wert des Hauses auf Dauer gesteigert: Bei nachgewiesener Energieeffizienz um bis zu 3,5 Prozent. Ein Energieausweis nicht nur bei der Neuerrichtung eines Gebäudes verpflichtend, sondern auch dann, wenn ein Haus verkauft oder vermietet wird. Damit können Mieter oder Käufer die voraussichtlichen Energiekosten besser abschätzen.
Bild: Initiative Pro Holzfenster
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