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Energieausweis – Informationen für Eigentümer

Wann, Wie und Wo? Alles rund um Pflichten und Chancen des Energieausweises für Eigentümer

Für Hausbesitzer ist der Energieausweis ein optimaler Einstieg in die energetische Gebäudemodernisierung. Denn er weist übersichtlich die energetischen Mängel des Hauses auf und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Modernisierungsmaßnahmen die Energiebilanz verbessert werden kann.

 

Der Weg zum Energieausweis

 

Eine verbindliche Regelung von Seiten des Gesetzgebers wer den Energieausweis ausstellen muss gibt es nicht. Der Eigentümer hat die freie Wahl, sowohl Architekten als auch speziell ausgebildete Handwerker können mit entsprechender Zusatzqualifikation einen Ausweis anfertigen. Auch beim Vorgehen hat der Eigentümer freie Hand. Er kann die Gebäudedaten entweder selbst aufnehmen oder den Aussteller damit beauftragen. Bei der Aufnahme der Gebäudedaten durch den Eigentümer ist der Aussteller allerdings verpflichtet die Plausibilität der Angaben zu überprüfen. Mit seiner Unterschrift haftet er für die Richtigkeit der vom ihm ermittelten Angaben im Energieausweis. Eine Begehung des Gebäudes durch den Aussteller ist zwar empfehlenswert, vom Gesetzgeber allerdings nicht vorgeschrieben.

 

Welcher Energieausweis ist der richtige?

 

Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind, gilt die Vorschrift des Energieausweises seit 1. Juli 2008, für später errichtete Wohngebäude erst ab dem 1. Januar 2009. Bis zum 30. September 2008 konnten sich Eigentümer entweder für einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis entscheiden. Jetzt gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wurde mindestens das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht weiterhin Wahlfreiheit. Wer sich einen Energieausweis ausstellen lässt, sollte sich genau über die beiden Varianten (Bedarfs- und Verbrauchsausweis) informieren.

 

Kosten und Gültigkeit


Die Preise schwanken je nach Anbieter und Leistungsumfang, liegen derzeit aber zwischen 100 und 300 Euro. Der Bedarfsausweis ist dabei eindeutig teuerer, allerdings auch ausführlicher als der Verbrauchsausweis. Je nach Anbieter und gewählter Variante dauert es gewöhnlich zwischen zwei Tagen und vier Wochen, bis der Ausweis erstellt ist. Alle Energieausweise besitzen eine Gültigkeit von 10 Jahren. Wird das Gebäude nach der Ausstellung des Passes saniert, empfiehlt es sich einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen. Die Überarbeitung ist in der Regel mit geringen Kosten verbunden, da nur wenige Details geändert werden müssen.

Qualität ist entscheidend

 

Eigentümer sollten vor allem auf die Qualität des angebotenen Energieausweises bzw. der Beratungsleistung des Ausstellers achten. Sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchsausweis sollte eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes sowie die Aufnahme der Gebäudedaten durch den Aussteller erfolgen. Vor Ort kann der Fachmann die Plausibilität der vorliegenden Verbrauchsdaten besser überprüfen und die Modernisierungsempfehlungen ausgehend vom konkreten Gebäude ermitteln. Für Fehler im Energieausweis haftet der Aussteller mit seiner Unterschrift auf dem Ausweis.

 

Was passiert ohne Ausweis?


Der Energieausweis wird zwar zur Pflicht, aus eigenem Antrieb vorzeigen müssen ihn die Eigentümer hingegen nicht. Vermieter oder Verkäufer, die nach einer Aufforderung durch einen Interessenten den Pass allerdings nicht rechtzeitig oder nur unvollständig zugänglich machen, riskieren ein Bußgeld von bis zu 15 000 Euro.

 

Gibt es eine staatliche Förderung beim Energieausweis?

 

Für den Energieausweis gibt es keine direkte staatliche Förderung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet aber eine Förderung der ausführlichen Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden (Energieberatung) an. Der Energieausweis kann danach vom Energieberater mit wenig Aufwand erstellt werden.

 

Inwieweit unterstützt der Staat bei einer Modernisierung?

 

Um die Energieeffizienz im Bestand deutlich zu verbessern, hat die Bundesregierung einige Förderprogramme aufgelegt. Mit zinsverbilligten Krediten, Tilgungszuschüssen und direkten Zuschüssen sollen die Gebäudebesitzer bei der Durchführung von Modernisierungen unterstützt werden. Den Kern der staatlichen Förderpolitik bildet das „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“, das die Bundesregierung gemeinsam mit der KfW-Bankengruppe gestartet hat. Die KfW-Darlehen müssen bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden.

 

Bild: dena

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