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Energieausweis- Informationen für Käufer und Mieter

Die wichtigsten Fragen zum Thema Energieausweis und welche Vorteile er für Mieter und Käufer bringt.

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Ähnlich wie die Energieeffizienzklasse bei Elektrogeräten soll der Ausweis Hauseigentümer und Mieter über die energetische Qualität einer Immobilie informieren. Es gibt zwei Varianten des Ausweises: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide besitzen eine Gültigkeit von 10 Jahren.

 

Welche Vorteile ergeben sich aus einem Energieausweis?

 

Mit dem Energieausweis können verschiedene Gebäude erstmals im Hinblick auf ihre energetische Qualität miteinander verglichen werden. Das schafft Markttransparenz für Mieter und Käufer. Man kann sich mit dem Energieausweis verlässlich und unkompliziert vorab informieren und verschiedene Angebote am Markt vergleichen. Einem Kaufinteressenten zeigt der Energieausweis, in welchem energetischen Zustand sich das Gebäude befindet und welche Modernisierungsmaßnahmen eventuell sinnvoll sind. Der Energieausweis ist also eine sehr gute Basis für eine Miet- oder Kaufentscheidung.

 

Worauf sollte beim Energieausweis geachtet werden?

 

Zunächst muss festgestellt werden um welche Art von Ausweis es sich handelt, davon hängt ab, welche Art von Informationen man über das Gebäude erhält. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse und zeigt, wie es um den energetischen Zustand der Immobilie bestellt ist. Grundlage für den Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzen drei Jahren. Achten sollten Mieter und Käufer auf die Vollständigkeit des Energieausweises: Zu jedem Energieausweis gehören auch Modernisierungsempfehlungen. Generell gilt: Entscheidend ist, ob ein Gebäude im grünen oder im roten Bereich der Farbskala liegt, d.h. ob viel oder wenig Energie für Heizung und Warmwasserbereitung benötigt wird.

 

Kann man die anfallenden Energiekosten daraus ablesen?

 

Nicht direkt. Im Energieausweis findet man dazu keine konkreten Angaben. Allerdings lassen sich die Kosten grob abschätzen. Der Energieausweis zeigt, welche Energieträger im Gebäude zum Einsatz kommen und wie hoch der Energiebedarf des Hauses (Bedarfsausweis) bzw. der Energieverbrauch seiner Bewohner (Verbrauchsausweis) ist. Kennt man den aktuellen Energiepreis, so lassen sich die tendenziell anfallenden Energiekosten in etwa ausrechnen.

 

Wie werden die Werte richtig interpretiert?

 

Das Label mit dem Farbverlauf von „grün“ bis „rot“ ist das Kernstück des Energieausweises. Beim Bedarfsausweis zeigt ein Pfeil, wie es um den Primärenergiebedarf, ein zweiter, wie es um den Endenergiebedarf bestellt ist. Bei der Berechnung des Endenergiebedarfs wird nur die Energiemenge berechnet, die tatsächlich vom konkreten Gebäude benötigt wird. Beim Primärenergiebedarf  wird darüber hinaus die gesamte „Vorkette“ berücksichtigt. D.h. die Energiemenge, die für die Erkundung, Gewinnung, Verteilung und Umwandlung der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien) nötig ist. Wird in einem Gebäude zum Beispiel mit Öl geheizt, kommt es bei der Bewertung im Energieausweis grundsätzlich schlechter weg, als wenn im selben Gebäude erneuerbare Energien zum Einsatz kommen.

Beim Verbrauchsausweis gibt es im Gegensatz zum Bedarfsausweis nur einen Pfeil. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes.

 

Kann von der Richtigkeit der Angaben ausgegangen werden?

 

Jeder Energieausweis muss vom Aussteller unterschrieben werden. Mit seiner Unterschrift auf der ersten Seite bürgt der Aussteller für die Richtigkeit der von ihm ermittelten Angaben im Energieausweis. Fehler können allerdings immer passieren. Vor allem aber dann, wenn die Aufnahme der notwendigen Gebäudedaten durch den Eigentümer selbst erfolgt. Der Mieter sollte deshalb im Energieausweis darauf achten, wer die Daten aufgenommen hat und im Zweifel nachfragen.

 

Können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden?

 

Nein. Die Kosten für den Energieausweis entstehen nicht laufend und sind damit keine an den Mieter weiter berechenbaren Betriebskosten.

 

Hat ein Mieter das Recht auf Umsetzung von Modernisierungen?

 

Die Modernisierungsempfehlungen müssen dem Energieausweis beigefügt und Kauf- und Mietinteressenten entsprechend auf Nachfrage zusammen mit dem Energieausweis vorgelegt werden. Ohne diese Empfehlungen gilt der Energieausweis als unvollständig. Eine Pflicht zu ihrer Umsetzung besteht für Gebäudeeigentümer allerdings nicht. Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis dienen lediglich der Information.

 

Bild: dena

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