Übersicht zu Fördermitteln

Im energetischen Bau- wie auch im Sanierungsbereich gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten – sei es durch den Staat, die Länder oder die Kommunen. Welches Programm im Einzelfall das Richtige ist, kann nur am konkreten Bauvorhaben beurteilt werden.
Die wichtigsten Förderprogramme
Zu den wichtigsten bundesweiten Förderprogrammen zählt dabei neben der energetischen Sanierung von Wohngebäuden bzw. Nichtwohngebäuden, der energieeffiziente Neubau von Wohngebäuden sowie der Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.
Die wichtigsten bundesweit fördernden Institutionen sind dabei:
- Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank)
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fördermittel sind in aller Regel nicht unbegrenzt verfügbar, sondern auf eine bestimmte jährliche Höhe begrenzt, d.h. es besteht meist auch kein Rechtsanspruch auf Förderung. Der Großteil an Förderungen wird auf Antrag gewährt. Mit der geförderten Maßnahme darf oftmals erst dann begonnen werden, wenn ein schriftlicher Förderbescheid vorliegt. Daher sollten sich Eigentümer gut informieren und unterschiedliche Förderangebote vergleichen.
Zinsgünstige KfW-Darlegen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank) bietet z.B. für Neubauvorhaben oder die Altbausanierung zinsgünstige Darlehen an. Die KfW-Darlehen müssen bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden: Informationshotline der KfW: 01801-33 55 77 (Ortstarif)
BAFA-Zuschuss für Energiesparberatung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen Zuschuss zu einer umfassenden Energiesparberatung für ältere Wohngebäude an. Den Antrag auf Bezuschussung muss ein vom BAFA anerkannter "Vor-Ort-Berater" stellen: Ansprechpartner beim BAFA: Referat 411, Tel: 06196-908-400
Zudem wird vom BAFA die Installation von Solarkollektoranlagen und Biomasseanlagen bezuschusst: Ansprechpartner beim BAFA: Referate 434/435/436, Tel: 06196-908- 625
Förderung von Erneuerbaren Energien
Eine Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien erfolgt auch über das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das Gesetz verpflichtet dabei den nächstgelegenen Netzbetreiber zur Aufnahme und Vergütung des Stroms aus Erneuerbaren Energien:
Ausführliche Informationen zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gibt es auf den Seiten des Bundesumweltministeriums, der jeweiligen Kommune oder bei Energieversorgern.
Bild: fotolia.de/ Derbongen
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