Steuern sparen mit modernen Heizanlagen
Viele Mieter und Hauseigentümer wissen nicht, dass sie sich mehr Geld als gedacht vom Finanzamt zurückholen können: So lassen sich etwa Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten steuerlich geltend machen, denn sie zählen zu den so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen.
Rechnungen aufheben…
Wer zum Beispiel im vergangenen Jahr seine alte Ölheizung durch einen umweltfreundlichen Pelletkessel ersetzt hat, kann eine Steuerrückerstattung bewirken. Dabei sind die Lohnkosten eines Handwerkers bis zu einem Betrag von 3.000 Euro von der Steuer absetzbar. Der Austausch eines Heizkessels oder die Reparatur der Heizung wirken steuermindernd, sofern der Auftraggeber selbst in der Wohnung oder dem Haus wohnt. Um derartige Ausgaben von der Steuer abzusetzen, müssen auf der Handwerkerrechnung Lohnkosten und die darin enthaltene Mehrwertsteuer getrennt aufgeführt sein.
…und einreichen!
Wichtig: Die Zahlung muss bargeldlos auf das Konto des Handwerkers erfolgen. Als Nachweis dient der Überweisungsbeleg oder der Kontoauszug. Bereits bezahlte Rechnungen, in denen Lohnkosten und Mehrwertsteuer nicht getrennt aufgeführt sind, kann der Handwerksbetrieb korrigieren und neu ausstellen. Zwar lassen sich Materialkosten nicht geltend machen, jedoch profitieren Renovierer von staatlichen Zuschüssen und günstigen Finanzierungskrediten.
Bild: co2online
bauen. wohnen. leben. www.homesolute.com
Rechnungen aufheben…
Wer zum Beispiel im vergangenen Jahr seine alte Ölheizung durch einen umweltfreundlichen Pelletkessel ersetzt hat, kann eine Steuerrückerstattung bewirken. Dabei sind die Lohnkosten eines Handwerkers bis zu einem Betrag von 3.000 Euro von der Steuer absetzbar. Der Austausch eines Heizkessels oder die Reparatur der Heizung wirken steuermindernd, sofern der Auftraggeber selbst in der Wohnung oder dem Haus wohnt. Um derartige Ausgaben von der Steuer abzusetzen, müssen auf der Handwerkerrechnung Lohnkosten und die darin enthaltene Mehrwertsteuer getrennt aufgeführt sein.
…und einreichen!
Wichtig: Die Zahlung muss bargeldlos auf das Konto des Handwerkers erfolgen. Als Nachweis dient der Überweisungsbeleg oder der Kontoauszug. Bereits bezahlte Rechnungen, in denen Lohnkosten und Mehrwertsteuer nicht getrennt aufgeführt sind, kann der Handwerksbetrieb korrigieren und neu ausstellen. Zwar lassen sich Materialkosten nicht geltend machen, jedoch profitieren Renovierer von staatlichen Zuschüssen und günstigen Finanzierungskrediten.
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