Neue Förderstandards ab Juli 2010
Ab 01. Juli 2010 gelten die neuen anspruchsvollen Standards KfW-Effizienzhaus 70 und 55 im Rahmen des Förderangebots „Energieeffizientes Sanieren“ der KfW. Damit unterstützt die KfW die Entwicklung hin zu höheren Energieeffizienzniveaus im Wohnungsbau und setzt entsprechende Standards.
Förderstufe 130 ausgelaufen
Zum ersten Juli ist nun – wie bereits Ende 2009 angekündigt – die inzwischen nahe am gesetzlichen Mindestniveau liegende Eingangsförderstufe 130 in der Sanierung ausgelaufen. Stattdessen stehen Interessierten, die ihr Haus sanieren wollen, neben den bisherigen KfW-Effizienzhäusern 115, 100 und 85 zukünftig zwei weitere neue Standards zur Verfügung: die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55, für die ergänzend zum Förderkredit Tilgungszuschüsse gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung. Gleichzeitig werden die Zinssätze innerhalb der einzelnen Programme vereinheitlicht. Damit wird die Förderung insgesamt für die Kreditnehmer noch einfacher und transparenter.
Der Begriff „Effizienzhaus“
Der Begriff „Effizienzhaus“ ist ein Qualitätszeichen, das von der KfW, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) entwickelt wurde. Die Zahl nach dem Begriff „KfW-Effizienzhaus“ gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf. Beispiel: Das KfW-Effizienzhaus 85 hat höchstens 85 % des Jahresprimärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.
Bild: Fotolia
bauen. wohnen. leben. www.homesolute.com
Förderstufe 130 ausgelaufen
Zum ersten Juli ist nun – wie bereits Ende 2009 angekündigt – die inzwischen nahe am gesetzlichen Mindestniveau liegende Eingangsförderstufe 130 in der Sanierung ausgelaufen. Stattdessen stehen Interessierten, die ihr Haus sanieren wollen, neben den bisherigen KfW-Effizienzhäusern 115, 100 und 85 zukünftig zwei weitere neue Standards zur Verfügung: die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55, für die ergänzend zum Förderkredit Tilgungszuschüsse gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung. Gleichzeitig werden die Zinssätze innerhalb der einzelnen Programme vereinheitlicht. Damit wird die Förderung insgesamt für die Kreditnehmer noch einfacher und transparenter.
Der Begriff „Effizienzhaus“
Der Begriff „Effizienzhaus“ ist ein Qualitätszeichen, das von der KfW, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) entwickelt wurde. Die Zahl nach dem Begriff „KfW-Effizienzhaus“ gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf. Beispiel: Das KfW-Effizienzhaus 85 hat höchstens 85 % des Jahresprimärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.
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