Förderstandards aktualisiert
Ab 01. Juli 2010 führt die KfW in ihrem Förderangebot „Energieeffizientes Bauen“ die neuen anspruchsvollen Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 im Neubau ein. Damit unterstützt die KfW die Entwicklung hin zu höheren Energieeffizienzniveaus im Wohnungsbau und setzt entsprechende Standards.
Neu: „KfW-Effizienzhaus 40“ im Neubau
Zum ersten Juli ist nun – wie bereits Ende 2009 angekündigt – die inzwischen nahe am gesetzlichen Mindestniveau liegende Eingangsförderstufe 85 im Neubau ausgelaufen. Stattdessen können sich Bauherren für den Neubau neben dem KfW-Effizienzhaus 70 (ehemals KfW 60 Haus) nun auch für die KfW-Effizienzhäuser 55 (ehemals KfW 40 Haus) und 40 entscheiden.
Tilgungszuschüsse nun auch beim Neubau
Eine weitere Neuheit: Wie schon bei der energetischen Sanierung gewährt die KfW nun auch in der Neubauförderung Tilgungszuschüsse ergänzend zum Förderkredit. Diese betragen bis zu zehn Prozent der Darlehenssumme. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung. Gleichzeitig werden die Zinssätze innerhalb der einzelnen Programme vereinheitlicht. Damit wird die Förderung insgesamt für die Kreditnehmer noch einfacher und transparenter.
Baubegleitung durch Sachverständige
Mit den zunehmenden Anforderungen an den Effizienzstandard der Gebäude gewinnt auch die Qualität der Bauausführung an Bedeutung. Deshalb definiert die KfW zukünftig ab dem KfW-Effizienzhaus 55 zusätzliche Anforderungen an die Baubegleitung durch Sachverständige. Bauherren sollen damit die Sicherheit erhalten, dass der gewünschte Effizienzhausstandard in der Praxis auch tatsächlich erreicht wird.
Der Begriff „Effizienzhaus“
Der Begriff „Effizienzhaus“ ist ein Qualitätszeichen, das von der KfW, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) entwickelt wurde. Die Zahl nach dem Begriff „KfW-Effizienzhaus“ gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf. Beispiel: Das KfW-Effizienzhaus 85 hat höchstens 85 % des Jahresprimärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.
Bild: Fotolia
bauen. wohnen. leben. www.homesolute.com
Neu: „KfW-Effizienzhaus 40“ im Neubau
Zum ersten Juli ist nun – wie bereits Ende 2009 angekündigt – die inzwischen nahe am gesetzlichen Mindestniveau liegende Eingangsförderstufe 85 im Neubau ausgelaufen. Stattdessen können sich Bauherren für den Neubau neben dem KfW-Effizienzhaus 70 (ehemals KfW 60 Haus) nun auch für die KfW-Effizienzhäuser 55 (ehemals KfW 40 Haus) und 40 entscheiden.
Tilgungszuschüsse nun auch beim Neubau
Eine weitere Neuheit: Wie schon bei der energetischen Sanierung gewährt die KfW nun auch in der Neubauförderung Tilgungszuschüsse ergänzend zum Förderkredit. Diese betragen bis zu zehn Prozent der Darlehenssumme. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung. Gleichzeitig werden die Zinssätze innerhalb der einzelnen Programme vereinheitlicht. Damit wird die Förderung insgesamt für die Kreditnehmer noch einfacher und transparenter.
Baubegleitung durch Sachverständige
Mit den zunehmenden Anforderungen an den Effizienzstandard der Gebäude gewinnt auch die Qualität der Bauausführung an Bedeutung. Deshalb definiert die KfW zukünftig ab dem KfW-Effizienzhaus 55 zusätzliche Anforderungen an die Baubegleitung durch Sachverständige. Bauherren sollen damit die Sicherheit erhalten, dass der gewünschte Effizienzhausstandard in der Praxis auch tatsächlich erreicht wird.
Der Begriff „Effizienzhaus“
Der Begriff „Effizienzhaus“ ist ein Qualitätszeichen, das von der KfW, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) entwickelt wurde. Die Zahl nach dem Begriff „KfW-Effizienzhaus“ gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf. Beispiel: Das KfW-Effizienzhaus 85 hat höchstens 85 % des Jahresprimärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.
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