Zusätzliche Förderstufen

Nach der Anpassung der KfW-Förderung an die neue EnEV gibt es zusätzliche Förderstufen für KfW-Effizienzhäuser.

Im Rahmen der KfW-Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ sind sowohl bei energetischen Sanierungs- als auch bei Neubauvorhaben neue, zusätzliche Förderstufen für KfW-Effizienzhäuser hinzugekommen. Auch nach dem 01. Oktober bleiben die Zins- und Zuschussonditionen attraktiv gemäß der Devise: einheitlicher Zinssatz für alle Förderstufen bei der Sanierung und höherer Tilgungszuschuss bei höherer Energieeffizienz des Gebäudes.
 
Eindeutige Aussagen zu Neubau und Sanierung
 
Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung ist das im April eingeführte „KfW-Effizienzhaus“. Die Zahl hinter dem Effizienzhaus gibt an, wie hoch der so genannte Jahresprimärenergiebedarf im Verhältnis zu dem vergleichbaren – gesetzlich vorgeschriebenen – Neubauniveau nach den Vorgaben der jeweils gültigen EnEV ist. Ein KfW-Effizienzhaus 70 benötigt zum Beispiel höchstens 70 Prozent des Energiebedarfs eines nach den Vorgaben der jeweils gültigen EnEV errichteten entsprechenden Neubaus. Damit haben die Bauherren eine eindeutige Aussage zur Energieeffizienz ihres Wohnhauses, unabhängig davon, ob es sich um ein neues oder energetisch saniertes Gebäude handelt.
 
„Energieeffizient Bauen“ in Zahlen
 
Im Neubau sind die alten Bezugsgrößen KfW-Effizienzhaus 70 und 55 durch die neuen Bezeichnungen KfW-Effizienzhaus 85 und 70 ergänzt worden. Daneben ist der anspruchsvolle Förderstandard „KfW-Effizienzhaus 55“ neu eingeführt worden. Bei den KfW-Effizienzhäusern 85 bzw. 70 gelten weiterhin Zinssätze von 4,06 bzw. 2,47 Prozent. Im Zuge der Anpassung der Förderung an die EnEV 2009 soll der Kunde bei der Wahl des geeigneten Energieeffizienzhausstandards mehr Flexibilität erhalten. Darüber hinaus ergibt sich durch die neue Klassifizierung eine einheitliche Abstufung bei Sanierung und Neubau.
 
„Energieeffizient Sanieren“ in Zahlen
 
Beim Programm „Energieeffizient Sanieren“ gelten seit dem 1. Oktober letzten Jahres folgende Größen: Die Bezugsgrößen aus der EnEV 2007, KfW-Effizienzhaus 100 bzw. 70, werden nun ergänzt durch die Bezeichnungen KfW-Effizienzhaus 130 und 115 bzw. 100 und 85. Bei allen vier neuen Größen gilt – wie für die bereits vorhandenen Größen – ein effektiver Zinssatz von 1,41 Prozent. Der Tilgungszuschuss beträgt beim KfW-Effizienzhaus 130 5 Prozent, beim KfW-Effizienzhaus 115 7,5 Prozent, beim KfW-Effizienzhaus 100 12,5 Prozent und beim KfW-Effizienzhaus 85 15 Prozent.
 
Neue Rechenvorschriften, gleich bleibende Förderung
 
Trotz Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen an Wohngebäude bleiben die Anforderungen an die Energieeffizienz von KfW-Effizienzhäusern zunächst weitgehend gleich. Es erfolgt lediglich eine Umstellung auf die neuen Rechenvorschriften, aber keine grundsätzliche Schlechterstellung im Vergleich zur bisherigen Förderung.
 
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