Mieter dürfen in Eigenregie renovieren

Beim Renovieren ist die Mithilfe von Bekannten ebenfalls zulässig. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes hervor. Klauseln im Mietvertrag prüfen In dem konkreten Fall monierten die Richter die Vertragsklausel, "der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen." Solche Klauseln im Mietvertrag sind laut ARAG Experten unzulässig und können gegebenenfalls dazu führen, dass der Mieter gar nicht renovieren muss (BGH, Az.: VIII ZR 294/09).
Bild: OBI
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