Altbau - Lust oder Frust?

Wer in einem Altbau wohnt, muss gewisse Unzulänglichkeiten hinnehmen. So darf sich ein Mieter beispielsweise in der Regel nicht über knarrende Dielen beschweren.

Doch nach Auskunft von ARAG Experten haben Mieter nach der Rechtsprechung auch bei Anmietung einer unrenovierten Wohnung in einem Altbau einen Anspruch auf einen Mindeststandard, der zeitgemäßes Wohnen ermöglicht. Und hierzu gehört selbst bei einer nicht sanierten Altbauwohnung eine ausreichende Elektroinstallation, die einen Betrieb der gewöhnlichen Haushaltsgeräte ermöglicht In einem konkreten Fall war die elektrische Anlage in einer Wohnung älteren Baujahrs so ausgelegt, dass ein Kurzschluss verursacht wurde, sobald in der Küche zwei Haushaltsgeräte gleichzeitig betrieben wurden. Zudem gab es im Bad keine einzige Steckdose. Dies musste der Mieter trotz einer geringen Anfangsmiete von 450 Euro für 110 Quadratmeter nicht hinnehmen (BGH, AZ: VIII ZR 281/03).

Bild: baupresse24
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