Ungeliebte Mietkaution

Kaum jemand weiß. Der Vermieter hat keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Mietkaution. Er kann sie nur verlangen durch eine Klausel im Mietvertrag oder eine gesonderte Kautionsvereinbarung.
Die Höhe der Mietkaution
Der Vermieter darf die Forderung nach einer Mietsicherheit nicht übertreiben. Man hat höchstens die dreifache Netto-Monatsmiete ohne die als Pauschale oder die als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten zu zahlen. Ein Beispiel: Der Mieter zahlt 700 Euro Gesamtmiete. Davon sind 600 Euro Miete für die Wohnungsüberlassung und 100 Euro Vorauszahlungen auf die Nebenkosten. Die Kaution darf einen Betrag von 1800 Euro, die dreifache Kaltmiete, also nicht überschreiten.
Sicherheit in Raten
Und weil man für diesen Betrag bereits einen Gebrauchtwagen bekommt, kann man die Zahlung in drei gleichen Raten vornehmen. Dabei ist die erste Rate erst bei Mietbeginn fällig. Die zweite Rate muss dann spätestens zu Beginn des zweiten Vertragsmonats und die dritte Rate zu Beginn des dritten Monats gezahlt werden. Sollte der Vermieter auf die Idee kommen, nach einer Mieterhöhung auch die Kaution in entsprechender Höhe nachzufordern, braucht man sich darum nicht zu kümmern. Denn die Höhe der Kaution wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages berechnet. Eine spätere Mieterhöhung bleibt also für die Berechnung außer Betracht.
Die Arten
Die Mietsicherheit ist für den Vermieter kein warmer Geldregen, über den er nach Belieben verfügen darf. Als Mieter sollte man darauf achten, wie er mit dem Geld umgeht. Für die Anlage der Mietsicherheit gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Oft hat der Vermieter feste Vorstellungen, welche Absicherungsvariante er bevorzugt. So ist in vielen Mietverträgen eine Barkaution vorgesehen. Manchmal legt der Vermieter jedoch nur die Höhe der Mietsicherheit fest und überlässt dem Mieter die Wahl.
Barkaution
Dabei übergeben oder überweisen Mieter einfach den verabredeten Betrag. Dieses Geld muss der Vermieter auf einem Kautionskonto mindestens zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen. Die Zinsen gelten neben der Kaution als zusätzliche Sicherheit. Dieser Zinserlös steht nach Auszug dem Mieter zu.
Bild: D.A.S.
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