Nach der Scheidung bekommen Schwiegereltern Geld zurück

Wie Wüstenrot mitteilt, muss ein Schwiegerkind nach der Rechtsprechung unentgeltliche Zuwendungen unter Umständen an die Schwiegereltern zurückgeben. Voraussetzung sei jedoch, dass mit der Scheidung die Geschäftsgrundlage der Zuwendung wegfalle, diese also an den Fortbestand der Ehe geknüpft sein sollte. Bei nicht klar geregelten Verträgen komme es häufig zum Streit.
In einem kürzlich vom Bundesgerichtshof (V ZR 398/01) entschiedenen Fall hatte ein Vater sein Wohnhaus an die Tochter und deren Mann veräußert. Als Gegenleistung mussten sie lediglich die am Haus abgesicherten Schulden übernehmen. Nach ihrer Scheidung machte der Vater geltend, das Haus sei doppelt so viel wert gewesen wie die übernommenen Schulden. Er verklagte den früheren Schwiegersohn auf Zahlung des hälftigen Wertvorteils und bekam zunächst vom Oberlandesgericht Bamberg recht. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf und wies das Oberlandesgericht an, weitere Beweise zu erheben. Insbesondere sei noch zu klären, ob die Veräußerung des Hauses nach dem Willen der Vertragsparteien teilweise unentgeltlich sein sollte. Außerdem war unklar, ob die Zuwendung an den Fortbestand der Ehe geknüpft war. Um Streit zu vermeiden, rät Wüstenrot, klar zu regeln, inwieweit Zuwendungen im Falle einer Scheidung zurückzugeben sind.
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