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Fliesen mit Steinreiniger behandelt

Wenn ein Fachunternehmen für Reinigungsarbeiten Böden falsch behandelt und dadurch Schäden entstehen, kann es sich schadenersatzpflichtig machen.

Nach einem Brandschaden wollte ein Eigentümer sein Haus wieder instand setzen lassen. Er beauftragte ein Fachunternehmen für die Behebung von Brandschäden mit Reinigungsarbeiten. Unter anderem sollten die gefliesten Böden in dem Haus gesäubert werden. Als die Arbeiten durchgeführt worden waren, zeigte sich, dass die Oberfläche sämtlicher Fliesen durch das verwandte säurehaltige Reinigungsmittel (Steinreiniger) schwer beschädigt worden war. Im Streit um Schadenersatz für die zerstörten Fliesen ging der Fall zu Gericht.

Die Richter des OLG Nürnberg stellten sich auf die Seite des Hauseigentümers (Urteil vom 28.11.2002, Az: 13 U 323/02). Das Reinigungsunternehmen sei als Fachbetrieb für die Behebung von Brandschäden im Handelsregister eingetragen. Die Mitarbeiter hätten entweder wissen müssen, dass Fliesen als glasierte Flächen nicht säurebeständig seien, oder aber zumindest durch Vorversuche prüfen müssen, ob das säurehaltige Reinigungsmittel zur Beschädigung der Glasur führte. Da dies versäumt worden sei, habe das Fachunternehmen die unsachgemäße Behandlung der gefliesten Böden, die zu deren Beschädigung führte, zu verantworten. Es müsse dem Hauseigentümer für die Schäden haften, so das Gericht.



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