Ungeliebte Antiquität

Besonders schön sah das gute Stück nicht mehr aus, die Oberfläche war rau und nur noch schlecht zu putzen. Deswegen bestellte sich der Mieter einer Wohnung nach erfolglosen Überredungsversuchen des Vermieters schließlich selbst eine neue Wanne und schickte dem Eigentümer die Rechnung. Der wollte partout nicht bezahlen, die Angelegenheit landete vor Gericht. Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt, machte der Mieter damit eine juristische Bauchlandung. Er blieb auf den Kosten für seine Neuerwerbung sitzen. Die Begründung des Amtsrichters: Beim Einzug des Klägers sei die Badewanne bereits 20 Jahre alt und ebenfalls schon nicht mehr besonders attraktiv gewesen. Er habe also gewusst, worauf er sich einlasse. Chancen auf einen Erfolg vor Gericht hätte er nur dann gehabt, wenn die Wanne mittlerweile - seit dem Bezug der Wohnung - so beschädigt gewesen wäre, dass er sie entweder gar nicht mehr benutzen oder zumindest nicht mehr säubern hätte können. (Amtsgericht Coesfeld, Aktenzeichen 4 C 525/02)
Bild: LBS
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