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Uralte Badewanne muss nicht ersetzt werden

Für so manchen Altbau-Mieter sind sie ein ständiges Ärgernis: uralte, abgenutzte Sanitäreinrichtungen, die man nur noch mit Mühe sauber bekommt.

Leider ist nicht jeder Vermieter zu einer Modernisierung bereit. Nicht selten bekommen Mieter zu hören, die alte Wanne sei doch noch gut und es bestehe kein Grund, sie auszutauschen. Wer in einem solchen Fall auf eigene Faust modernisieren will, der sollte allerdings vorsichtig sein. Es kann passieren, dass er auf den Kosten sitzen bleibt.

In einem vom Amtsgericht Coesfeld entschiedenen Fall musste sich ein Mieter mit einer 30 Jahre alten Badewanne herumplagen. Schon bei seinem Einzug hatte die Wanne 20 Jahre auf dem Buckel, und während seiner Mietzeit war sie weiter abgenutzt worden. Der Mieter ärgerte sich, dass er die immer unansehnlicher werdende Wanne, deren Oberfläche mittlerweile schon etwas rau war, nur noch mit Mühe reinigen konnte. Er bat deshalb den Vermieter, sie durch eine neue zu ersetzen. Der blieb jedoch stur und dachte gar nicht daran, eine Modernisierung zu veranlassen. Daraufhin baute der entnervte Mieter schließlich selbst eine neue Wanne ein. Das Geld dafür verlangte er später vom Vermieter zurück. Der wollte aber nicht zahlen, und so traf man sich vor Gericht. Dort erlebte der Mieter eine böse Überraschung, denn das Amtsgericht Coesfeld stellte sich hinter den Vermieter (Urt. v. 11.2. 2003; Az.: 4 C 525/02).

Zustand und Alter des Badezimmers seien dem Mieter bei Abschluss des Mietvertrages bekannt gewesen, so der Amtsrichter. Bei dieser Sachlage habe er die weitere Abnutzung der Wanne, die schon bei seinem Einzug 20 Jahre alt gewesen sei, und die damit verbundenen Beeinträchtigungen bei ihrer Reinigung hinzunehmen. Eine Instandsetzungspflicht des Vermieters käme nur in Betracht, wenn die alte Wanne mittlerweile derart beschädigt gewesen wäre, dass sie unbenutzbar oder gar nicht mehr sauber zu bekommen wäre. Das sei hier aber nicht der Fall gewesen. Der Mieter müsse die Kosten für den Einbau der neuen Wanne daher selbst tragen, so das Gericht.


Bild: Farbqualität
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