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Marktanreizprogramm des Bundes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt

Seit dem 1. März 2009 gilt die neue Richtlinie

Im Januar 2009 ist das neue Wärmegesetz in Kraft getreten. Dieses verpflichtet Bauherren, bei neuen Bauanträgen die benötigte Wärme teilweise aus erneuerbaren Energien zu decken. Die Förderung über das Marktanreizprogramm wurde im Neubaubereich den neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst.

Förderung für Neubauten

Die Basisförderung wird bei allen Förderbausteinen um 25% gekürzt.
Die verschiedenen Boni werden weiterhin in voller Höhe gewährt.
Die geringen Fördersätze gelten nur für Anlagen in Neubauten, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2009 gestellt bzw. erstattet wurde. Anlagen in Neubauten, für die bereits 2008 oder früher ein Bauantrag gestellt wurde, werden wie Anlagen in Bestandsbauten behandelt. In diesem Fall gelten die gleichen Fördersätze, die im Altbau gewährt werden.

Förderung für Altbauten

Es ergeben sich nur geringfügige Abweichungen gegenüber der alten Richtlinie.
1. Luftgeführte Pelletöfen (5 kW bis 100 kW) werden künftig pauschal je Anlage mit 500 Euro gefördert (Basisförderung). Für Pelletöfen ab 8 kW gilt diese Änderung erst für Anträge, die ab dem 1. Juli 2009 gestellt werden. Die Basisförderung für Pelletöfen (luftgeführt) beträgt jedoch höchstens 20% der Nettoinvestitionskosten.
2. Wärmepumpenanlagen können künftig einen Effizienzbonus sowie einen Bonus in Höhe von 200 Euro für effiziente Umwälzpumpen erhalten.
3. Ab dem 1. Juli 2009 ist die Berechnung der Jahresarbeitszahl bei Wärmepumpen nach der VDI 4650 (2009) durchzuführen.

Die Antragsstellung von Privatpersonen erfolgt wie bisher bei allen Maßnahmen, mit Ausnahme der Innovationsförderung bei Solaranlagen, innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Anlage in Betrieb genommen wurde.

Ausführlichere Informationen zu der Richtlinie des Marktanreizprogramms finden Sie in der Rubrik Förderprogramme des Bundes.


Weitere Informationen erhalten Sie bei: 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postfach 5160
65726 Eschborn

solar@bafa.bund.de
http://www.bafa.de

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