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Treppenmeister GmbH

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Maßstab für Treppenzulassungen

Treppenmeister erhält die erste Europäische Technische Zulassung für Treppen

Dass Wohnungstreppen und Treppengeländer tragende Bauteile sind wie beispielsweise eine Decke oder ein Balkon, das wissen nicht alle Bauherren. Und dass die Hersteller dafür eine statische Berechnung nachweisen müssen, noch viel weniger. Wobei die Nachweisverfahren unterschiedlich sind: Für herkömmliche Holztreppen genügen meist die Regelbücher des „handwerklichen Holztreppenbaus“, für Stahltreppen sind statische Berechnungen aufgrund der eingeführten Stahlbaunormen möglich. Moderne Holztreppen erfordern jedoch als Ingenieur-Konstruktion eine so genannte Bauart-Zulassung. Diese musste bisher in jedem EU-Staat gesondert beantragt werden.

 

CE-Zeichen

 

Mit der „Europäischen Bauprodukten-Richtlinie“ hat die EU ein Verfahren ermöglicht, um Handelshemmnisse abzubauen. Wenn Produzenten wesentliche Anforderungen an ihre Produkte nachweisen, dann dürfen sie diese grenzüberschreitend in Verkehr bringen. Diese „Konformitätsnachweise“ sind am CE-Zeichen erkennbar und betreffen unter anderem Aspekte wie mechanische Festigkeit, gesundheitliche Unbedenklichkeit und Umweltverantwortung, Nutzungssicherheit, Brand- und Schallschutz.

 

Europäische Regelung

 

Für viele Bauprodukte sind inzwischen die Beurteilungsverfahren europaweit vereinheitlicht worden, neuerdings auch für Wohnungstreppen. Die erste derartige Europäische Technische Zulassung für Treppen ist nun an die internationale Treppenmeister Partnergemeinschaft Holztreppenhersteller erteilt worden und die Branche wird diesem Pilot-Dokument wohl viele weitere folgen lassen, vereinfachen doch diese Nachweise durch ihre internationale Gültigkeit den Export. Treppenmeister als bekannte Treppenerzeuger-Partnergemeinschaft sieht ihr Image als Meinungsführer in Deutschland für Treppenforschung und Treppensicherheit zwar bestätigt, sie sieht aber bei diesen Zulassungen nicht nur Chancen, sondern auch Risiken.

 

Risiken für den Käufer

 

„Es ist eindeutig ein Vorteil, dass die europäische Zulassung nicht nur die Standsicherheit nachweist, sondern auch Umweltaspekte, Nutzungssicherheit und sogar die Kontrollverfahren bei Materialien und Produktion“ so Dipl.- Ing. Heinz Lammers, Leiter der technischen Entwicklung bei Treppenmeister, „gleichzeitig ist aber der Käufer zur Vorsicht gerufen, denn eine europäische Zulassung bedeutet noch lange nicht, dass die Treppen den hierzulande geltenden Regeln entsprechen müssen – darüber sollte man sich aus den Kennwerten des Zeugnisses kundig machen“. Diese den Bauherrn irritierende Information wird so erklärt: Beispielsweise wird eine für Sizilien geeignete Wärmedämmung in Nordschweden vermutlich nicht ausreichen. Nachdem die EU die Regionalität der Baugewohnheiten respektiert und damit der Baugesetze, müssen auch die daraus resultierenden unterschiedlichen Eigenschaften von Treppen beachtet werden. Wobei diese jedoch in der Zulassung genau nachgelesen werden können: Denn die ausschlaggebenden Kennwerte über die Belastungsfähigkeit sind verzeichnet. Und für deren Einhaltung ist in letzter Konsequenz der Bauherr verantwortlich.

 

Bild: Treppenmeister

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