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Thema ohne neue Antworten

Was für eine Pleite..


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Verfasst am: 18 Juli 2019
Paprikant
Themenersteller
Dabei seit: 17.11.2016
Beiträge: 130
Meine Tochter ist letztes Wochenende in ihre neue WG gezogen. Die 3 sind zusammen neu eingezogen.. Wir waren geschockt!
Die Böden, schönes Parkett, total zerkratzt. Die Wände dreckig und man hat zum Teil noch die Farben vom Vormieter durchblitzen sehen.
Ist das zumutbar? Wir wollen Klage einlegen und uns bei der Vermietung beschweren. Die vorigen Mieter sagten aber, Schönheitsreparaturen sind nicht im Mietvertrag verhandelt.

Im Gesetz steht doch aber dass alles reine sein muss beim Neubezug, oder irre ich?
Verfasst am: 23 Juli 2019
kiko
Dabei seit: 25.11.2014
Beiträge: 235
Gleich verklagen!? ... Leider ist es nicht immer ganz klar, zu welchen Schönheitsreparaturen ein Mieter beim Auszug verpflichtet werden kann und was zumutbar ist. Fakt ist aber, dass man die Mietsache (Wohnung) in einem Zustand übergeben muss, bei dem der Vermieter keinerlei Probleme haben darf, einen neuen Mieter zu finden.

Wenn der Fußboden erneuert werden muss, ist das aber auf jeden Fall Sache des Vermieters. Denn Parkett oder Laminat ist täglichen Beanspruchungen ausgesetzt und ein Verschleiß ist hier völlig normal. Dem Vormieter kann man hier keine Vorwürfe machen. Zumal es unverhältnismäßig wäre, einen neuen Fußboden zu verlegen in einer Wohnung, wo man demnächst auszieht. Hier steht noch mehr dazu: www.kartonara.de/wissenswertes/umzug/schoenheitsreparaturen-beim-auszug-pflicht-fristen-recht

Ihr habt die Wohnung bei der Besichtigung gesehen und alle Schäden wurden im Übergabeprotokoll vermerkt. Wenn ihr damit nicht einverstanden seid, hätte man den Mietvertrag nicht unterschreiben dürfen. Im Nachhinein Forderungen zu stellen, ist sicherlich nicht sehr klug.

Beste Grüße





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[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 23.07.2019 um 11:35.]

Wenn alle sagen du kannst nicht, dann musst du!



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