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Thema ohne neue Antworten

Auszug - muss ich streichen?


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Verfasst am: 15 November 2018
kiko
Themenersteller
Dabei seit: 25.11.2014
Beiträge: 235
Hallo allerseits,
ich werde wie es aussieht bald umziehen. Nun stellt sich für mich die Frage, was ich in der Wohnung alles machen muss, ich habe natürlich wenig Lust zu streichen. Komme ich da drumrum, auch wenn es im Mietvertrag steht?

Und was muss ich noch alles machen? Ein Freund meinte neulich man müsse nicht einmal die Scheibe putzen?

Wenn alle sagen du kannst nicht, dann musst du!
Verfasst am: 19 November 2018
Swingel
Dabei seit: 21.05.2015
Beiträge: 176
Als Mieter musst du in der Regel Schönheitsreparaturen durchführen, AUßER es ist nicht deutlich im Mietvertrag festgelegt.
Fensterputzen musst du also nicht machen (obwohl es nett wäre), aber wenn du die Wohnung renoviert übernommen hast und es im Mietvertrag steht, dann musst du den Pinsel schwingen.
Die Arbeiten müssen fachgerecht erledigt werden, können aber auch von dir erledigt werden. Wichtig ist "die Ausführeung der Arbeiten nach mittlerer Art und Güte". Neben dem Weißen der Wände (auch helle Farben sind in Ordnung) gehören auch die Innenseiten von Fenstern und Türen, die Heizkörper und die Dübellöcher müssen geschlossen werden. Also nicht das Abschleifen der Böden oder Streichen von außen. (mehr dazu auf www.mietkautionsbuergschaft.de/news/wohnung-bei-auszug-streichen-was-darf-der-vermieter-verlangen.html)
Am besten schaust du mal in deinen Mietvertrag, da wird der Vermieter eigentlich alles festgeschrieben haben. icon_smile.gif
Verfasst am: 26 November 2018
Lineczka1989
Dabei seit: 26.11.2018
Beiträge: 4
Danke für diese Seiten! Sie sind wirklich eine gute Lösung!
Verfasst am: 11 Dezember 2018
Leo_26
Dabei seit: 18.10.2017
Beiträge: 345
Musstest du am Ende streichen?
Verfasst am: 13 Dezember 2018
Sahnetörtchen
Dabei seit: 19.03.2013
Beiträge: 280
In den allerallermeisten Fällen wirst du, wenn die Wände arg mitgenommen aussehen oder du sie im Laufe deiner Zeit dort gestrichen hast, sie weißen müssen und auch um das Fenster putzen, wirst du nicht drumherumkommen. In manchen Mietverträgen gibt es Sonderregelungen. Das ist besonders dann der Fall, wenn die Wohnung schon beim Einzug unrenoviert war.
Verfasst am: 07 März 2019
Tamaro
Dabei seit: 11.05.2017
Beiträge: 87
Ich kann dir da auch noch ein gutes Umzugsunternehmen empfehlen.Die hier machen da auch gute Arbeit und du kannst dir ganz unverbindlich ein Angebot machen lassen.
http://www.umzug-berlin.de/umzugsanfrage/
Verfasst am: 08 März 2019
usedlollies
Dabei seit: 07.03.2019
Beiträge: 2
Das kommt ganz darauf an, ob Du die Wohnung renoviert (also auch gemalert) übernommen hast oder nicht. Auch wenn du weniger als 2 Jahre dort gewohnt hast, ist es meines Wissens nicht nötig, zu streichen.
Verfasst am: 13 Juni 2019
PatrickM
Dabei seit: 22.01.2014
Beiträge: 38
Generell muss man das machen was im Mietvertrag steht außer du klärst es mit den Nachmietern. Ich kenne einen der hat sich Geld geben lassen und dafür dann einen Maler aus Siegen rufen lassen. Muss man halt immer individuell betrachten. Wir haben immer geschaut, das alles soweit möglich weiß bleibt, da wir eh immer vor hatten ein Eigenheim zu erwerben.



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