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Gefährdungsbeurteilung - Definition?


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Verfasst am: 21 August 2019
lena26
Themenersteller
Dabei seit: 02.05.2013
Beiträge: 378
Hallo liebe Leute,

ich muss mich momentan mit der Gefährdungsbeurteilung von Betriebsmittel befassen. Ich finde im Internet schon recht viele Definitionen dafür, doch so richtig blicke ich da nicht durch. Besonders im Zusammenhang mit einer DGUV Vorschrift.

Kann mir das einer evtl. erklären oder eine Seite empfehlen, die die Begriffe gut erklärt? Wäre super.

Lg
Verfasst am: 21 August 2019
kleinerkarsten
Dabei seit: 30.03.2016
Beiträge: 225
DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) Gefährdungsbeurteilung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen" im Juli 2010 aufgehoben.

Alle weiteren technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) bleiben bestehen.

Die DGUV V3 (BGV A3) hat weiterhin bestand und ist bindend.

Die weiteren technischen Regeln der Betriebssicherheit inklusive die elektrische Gefährdung TRBS 1111 mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), (ArbschG) und die Verordnungen der Berufsgenossenschaften BGV A3 sind maßgebend.

Während die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) die Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, Prüffristen und Verhaltensweisen, Sicherheitsabstände etc. recht umfassend beschreibt, geht TRBS mehr auf die Themen der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen ein.

Gemäß §3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung sind die Gefahren, die vom Arbeitsmittel, dessen Benutzung bei der Arbeit und seiner Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln ausgehen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu definieren.

Quelle: www.sbe-elektroservice.de/dguv-vorschrift/dguv-vorschrift-3-gefaehrdungsbeurteilung

Im Grunde heißt das: Im Sinne der Betriebsgenossenschaft muss eine DGUV Prüfung durchgeführt werden. Also alle Betriebsmittel und elektrischen Geräte werden durch eine Firma auf ihre Funktionalität und Gefährdung gegenüber der Mitarbeiter geprüft. Das wird dann dokumentiert und nach einiger Zeit wieder überprüft. Dabei gibt es verschiedene Prüffristen je nach Branche.
Bei der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber elektrische Geräte, wie Drucker, Pc oder andere Arbeitsmittel bewerten. Bewerten heißt: Geht von diesem Gerät eine Gefahr für die Mitarbeiter aus oder ist alles ok. Das muss dokumentiert werden und gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen werden, falls die Sicherheit der Mitarbeiter dadurch gefährdet ist.

Ich hoffe das war einigermaßen verständlich. Für was brauchst du das denn genau? Für die Arbeit, Schule oder aus reinem Interesse? Wenn es für die Arbeit ist, kannst du dich auch an ein Unternehmen wenden, das sowas anbietet.

Gruß

Wer den Wind fangen will, rennt ewig..



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