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Gesellschaftsvertrag
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Verfasst am: 28 Januar 2019
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lena26
Themenersteller
Dabei seit: 02.05.2013
Beiträge: 378
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Hallo, Ich wollte mich zum Thema Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintrag informieren und bin dabei auf folgende Aussage gestoßen „Aber ein Wechsel von Gesellschaftern führt nicht zu einer Änderung des Gesellschaftsvertrages und wird daher auch nicht ins HR eingetragen.“ Das verwirrt mich etwas. Sind im Gesellschaftsvertrag nicht die Gesellschafter festgehalten. Letztendlich wird er doch von diesen unterschieben. Wenn nun ein Gesellschafterwechsel stattfindet, wieso muss dann nicht auch der Vertrag angepasst werden? |
Verfasst am: 29 Januar 2019
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Sahnetörtchen
Dabei seit: 19.03.2013
Beiträge: 280
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Ein Gesellschafterwechsel ist ein kompliziertes Thema. Erfahrene Hilfe für einen Gesellschafterwechsel kann (und sollte man bei einem entsprechenden Vorhaben) man bei einem Anwalt für Gesellschaftsrecht einholen. Es ist bspw. ein Unterschied, ob dieser Wechsel infolge des Todes eines Gesellschafters geschieht, oder ob die Anteile an einer Personengesellschaft an einen anderen übertragen wird, bzw. ob ein Austritt oder Eintritt eines Gesellschafters vorgesehen ist. Ein Großteil, was ich zu dem Thema sagen kann, wäre ergoogeltes Halbwissen, ich denke, damit ist dir nicht geholfen. |