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Thema mit vielen Antworten

Kann ich meinen Umbau steuerlich geltend machen?


Autor Nachricht
Verfasst am: 25 August 2011
dachundfach
Themenersteller
Dabei seit: 25.08.2011
Beiträge: 1
Hallo liebe Forengemeinde,

aktuell stehe ich davor mein Haus grundlegend zu Renovieren. Geplant ist die Aufstockung einer Etage, sowie neue Treppen im ganzen Haus, da dieses in der aktuellen Form schon sehr alt (geerbt) ist.

Nun ist das ganze ja immer mit hohen Kosten teilweise verbunden und ich möchte nicht unnötig viel Geld ausgeben. Ich habe mich in der Planungsphase schon viel mit dem Thema Außergewöhnliche Belastungen auseinandergesetzt und auch viel dazu gefunden (s. Quelle).

Soweit ist für mich auch alles Verständlich nur stellt sich mir noch die Frage, in wie weit ich dort auch die Renovierung von vorhandenen Baugegenständen (hier in meinem Falle: die Treppe) absetzen kann?

Würde mich über euere persönlichen Erfahrungen freuen und sage schonmal danke für jegliche Hilfe!
Verfasst am: 11 Januar 2012
gazuta
Dabei seit: 16.03.2011
Beiträge: 131
Da hab ich leider überhaupt keine Ahnung. Dafür sollte man am besten den Steuerberater fragen. Hab mich in den letzten Tagen ein wenig mit Investitionsmöglichkeiten beschäftigt und bin darüber gestolpert, dass man bis zu 12 Jahre lang 100 % Investitionen in denkmalgeschützte Häuser bei der Steuer absetzen kann...:O Macht das ganze interessant, wenngleich die Investition natürlich erst einmal ein bisschen höher ist.
Verfasst am: 25 April 2012
Nikolaus
Dabei seit: 06.06.2012
Beiträge: 8
Also, das einzige was ich in meinem Haus steuerlich absetzen kann ist mein Arbeitszimmer. Setz doch noch einen drauf und mach ein komplettes Büro-Office draus. Wer weiss,vielleicht klappt des ja. Aber das wird geprüft...also nicht einfach als Arbeitszimmer anmelden und n Kino drausmachen.
Niels

Jau wir schaffen das!
Verfasst am: 21 September 2012
dachfach
Dabei seit: 21.09.2012
Beiträge: 1
Vorsicht, reines Privatvergnügen ist nicht steuerlich absetzbar!
Außergewöhnliche Belastungen sind dazu da, Härtefälle abzufedern.

Für Renovierung und Umbau bedeutet das: Nur, wenn's wegen Alter, Krankheit, Behinderung nötig ist. Zum Beispiel Treppenlift, breite Türen, ebenerdige Badewanne, siehe auch hier: http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/haus-umbau-als-aussergewoehnliche-belastung.html

Der Tipp von Niels mit dem Arbeitszimmer funktioniert natürlich.

Ansonsten kann man für den Umbau der Treppe noch haushaltsnahe Handwerkerleistungen geltend machen, aber die sind von der Höhe her beschränkt.
Verfasst am: 21 September 2012
gerald
Dabei seit: 28.06.2012
Beiträge: 25
Als außergewöhnliche Belastung lässt sich so etwas nur absetzen, wenn man umbauen "muss". D.h. im Falle von Krankheit etc. Hierfür benötigt man eine entsprechende Bescheinigung.
Verfasst am: 29 Dezember 2012
Ramses
Dabei seit: 28.12.2012
Beiträge: 10
Ich glaube, dass hängt davon ab, ob du in deinem haus arbeitest oder nicht..
Verfasst am: 29 Dezember 2012
Jennermann
Dabei seit: 29.12.2012
Beiträge: 5
Es kommt letztenendes darauf an, ob du damit Geld verdienst oder nicht.. vermietest Du in dem Haus? Wenn ja, dann empfehle ich dir diese verwaltungssoftware:
http://www.awimmoware.de/show/lp-immobilienverwaltung-software
die dir auch bei der steuerlichen Abrechnung für genau solche Ausgaben hilft..
Verfasst am: 01 Juli 2017
Phou1980
Dabei seit: 30.06.2017
Beiträge: 11
Die Software nutzen wir auch. Allerdings sind sie mit ihrer URL umgezogen
http://www.immoware24.de/hausverwaltung-software/


Aktivität ist das beste Mittel gegen den Zufall.
Verfasst am: 27 September 2017
HankyMank
Dabei seit: 26.01.2017
Beiträge: 64
In einem solchen Fall würde ich kein Risiko eingehen und mich direkt an einen Steuerberater wenden. Vielleicht kennst du ja jemanden in deinem Bekanntenkreis, der dir die FRage beantworten kann. Meines Wissens nach kann man das nur steuerlich absetzen wenn du dort dein Arbeitsbüro hast, wobei ich mir da auch nicht sicher bin. Ist schon eine schwierige Frage....

Aber da der Umbau vermutlich nicht aus anerkannten Gründen, wie Krankheit (Behinderung) oder ähnlichem statt findet, solltest du dir keine großen Hoffnungen machen. Wie gesagt frag einen Fachmann, wenn du in der Gegend von Mainz wohnst, kenne ich diese Kanzlei: Graf & Centorbi, die machen auch Beratungen bei Existenzgründungen, Immobilienrecht usw. Lass dir, egal bei welchem Steuerberater du landest, immer erst mal einen Beratungstermin geben um zu gucken, ob das zu deinen Bedürfnissen passt. icon_smile.gif
Verfasst am: 14 Januar 2019
Molag
Dabei seit: 14.08.2017
Beiträge: 28
Interessante Frage.... leider hat jeder eine andere Antwort darauf.... das Beste ist, du wendest dich direkt an einen ausgewiesenen Fachmann, nur dort bekommst du Gewissheit.

Hier, mein Steuerberater, der weiß wie es sich mit dieser Situation verhält: Steuerkanzlei Ulm. Dort bekommst du eine ehrliche und kompetente Antwort, auf die du dich 100% verlassen kannst

Viel Erfolg auf jeden Fall!

Verfasst am: 04 Februar 2019
PatrickM
Dabei seit: 22.01.2014
Beiträge: 38
aber die sind von der Höhe her beschränkt.
Verfasst am: 12 Februar 2019
AdrianKl
Dabei seit: 29.06.2014
Beiträge: 74
aber die sind von der Höhe her beschränkt.
Verfasst am: 12 Februar 2019
AdrianKl
Dabei seit: 29.06.2014
Beiträge: 74
aber die sind von der Höhe her beschränkt.
Verfasst am: 25 Oktober 2019
mirwirdallesklara
Dabei seit: 06.05.2019
Beiträge: 36
Puh, das ist eine wirklich interessante Frage. Ich würde gar nicht erst versuchen, bei sowas selbst eine Entscheidung zu treffen und mich direkt an einen (guten) Steuerberater wenden. In Hattingen würde ich dir in Sachen Steuerberatung die Kanzlei Raddatz empfehlen. Es kommt wirklich darauf an, dass der Steuerberater seinen Job vernünftig macht. icon_biggrin.gif

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 25.10.2019 um 09:59.]
Verfasst am: 03 Februar 2020
Konstrukt
Dabei seit: 06.01.2020
Beiträge: 20
Hallo zusammen,

vielleicht ist das für den ein oder anderen auch relevant.
Ich habe nämlich meinen Umbau für den Treppenlift steuerlich geltend gemacht.
Da ich mein Eigentum altersgerecht ausstatten wollte, habe ich einen Rollstuhllift von Triumph Treppenlifte angebracht und mich dann mal informiert ob man sich da was zurückholen kann.
Und tatsächlich geht das, der Staat hat schließlich ein Interesse an altersgerechten Wohnmöglichkeiten. Es lohnt sich mittlerweile eher an ältere Leute zu vermieten als an jüngere.

Gruß



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