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Thema ohne neue Antworten

Mangelnde Kompetenz des Bauleiters


Autor Nachricht
Verfasst am: 13 Februar 2019
lena26
Themenersteller
Dabei seit: 02.05.2013
Beiträge: 378
Hallo zusammen,
wir haben im Oktober 2017 angefangen unser Haus zu bauen. Da mein Mann und ich eine Stunde Fahrtzeit zur Baustelle haben und wir beide Vollzeit arbeiten, haben wir unserem Architekten die Bauleitung übergeben. Das Problem: Der Architekt kam maximal 1-Mal pro Woche zum Bau und ihn zu erreichen wurde auch schwer. Termine wurden selten eingehalten. Wenn er uns dann mal informierte was alles passieren soll und wir am Wochenende dort eintrafen, ist meist nichts passiert. Er hatte offensichtlich keine Ahnung was am Bau vor sich ging. Doch wir wollten abwarten, ob es sich noch verbessert.
Wir hatten dann gerade den Estrich bekommen, als wir bemerkten das Regenwasser in den Keller lief. Der Architekt hatte es zwar bemerkt, aber das ganze nur mit Glaswolle zugestopft. Was natürlich nichts gebracht hat. Also musste der Keller erst einmal trocken gelegt werden, das übernahm zwar unsere Bauwesenversicherung, doch dadurch haben wir 5 Wochen verloren.
Dann kam das Malerunternehmen, die mehr Farbe auf dem Boden verteilt hatten, als auf die Wände. Wir haben das Unternehmen und den Architekten aufgefordert die Arbeiten auszubessern. Ohne Erfolg.
Schlüsselereignis: Unser Fliesenleger verließ nach 19 Uhr die Baustelle und sperrte die Baustellentür ab. Dann sind allerdings die Maler danach noch auf die Baustelle, um ihre unzureichende Arbeit auszubessern und latschten natürlich über die frisch verlegten Fliesen. Am nächsten Tag rief unser Fliesenleger an und erzählte uns, dass die Polizei auf der Baustelle war, um den Schaden aufzunehmen.
Auch hier versuchte sich der Architekt rauszureden und behauptete: So schlecht sind die Arbeiten doch nicht und dass das Aufbrechen der Baustellentür Gang und Gäbe wäre.
Jetzt werden wir einen Gutachter hinzuziehen. Wenn dieser uns unsere Vermutungen bestätigt, werden wir es wohl doch einem Anwalt übergeben müssen. Wir haben lange genug Geduld gehabt, vielleicht zu viel Geduld. Doch wir wollten das alles außergerichtlich regeln und mit dem Architekten reden, doch das macht keinen Sinn. Jetzt meine Frage: Inwieweit können wir die Bauleitung/Architekten zur Verantwortung ziehen? Er war ja nicht unwesentlich an den Problemen beteiligt. Können wir Abzüge bei der Abschlussrechnung erwarten? Wenn ja, hätte dies dann Bestand, falls der Architekt rechtlich dagegen vorgehen möchte?
Verfasst am: 13 Februar 2019
Sahnetörtchen
Dabei seit: 19.03.2013
Beiträge: 280
Wow das ist wirklich heftig. Da freut man sich auf sein Eigenheim und dann das. Es ist auf jeden Fall ein guter Schritt von euch einen Gutachter einzuschalten. Sobald das durch ist, ab zum Anwalt. Sucht euch alle Unterlagen zusammen und geht damit zu einem Anwalt der auf Baurecht spezialisiert ist und lasst die Unterlagen prüfen. Wenn der Anwalt die Unterlagen geprüft hat und sie erfolgversprechend sind, können weiter Schritte eingeleitet werden.

Meines Wissens nach, besteht grundsätzlich eine Haftung des Architekten, denn er hat die Bauüberwachung übernommen. Deshalb haftet er euch gegenüber bei Verletzung seiner Pflicht. Und von so einer Pflichtverletzung ist nun mal auszugehen, denn er hat nichts am Bau geprüft. Was genau bei deinem Prozess rauskommt, ist abzuwarten. Es könnte auf Schadensersatz hinauslaufen, doch genau weiß ich es nicht.

Viel Erfolg und Liebe Grüße!



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