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Balkonnutzung wie es beliebt

Ob und wie oft er den Balkon seiner Mietwohnung nutzt, ist eindeutig Sache des Mieters. Auch kann ihm grundsätzlich kein Nachbar oder Vermieter vorschreiben, wie es auf seinem Balkon auszusehen hat.

Der geliebte Gartenzwerg des Nachbarn muss also ebenso akzeptiert werden wie dessen Fahrrad oder die Getränkekisten auf dem Balkon. Was man allerdings nicht hinnehmen muss, sind Lärm oder Belästigungen.

Daher raten ARAG Experten Frischluft-Fans, die ihre Gäste lieber auf dem Balkon bewirten, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen und die Feier ab spätestens 22 Uhr in der Wohnung fortzusetzen. Beim Blumengießen sollte man sich vergewissern, dass kein Gießwasser an der Fassade herunter läuft oder ein unterer Nachbar durch tropfendes Wasser belästigt wird.

Die Experten weisen Blumen-Liebhaber darauf hin, dass lang wachsende Balkonpflanzen regelmäßig zurückgeschnitten werden müssen, wenn sie den Nachbarn darunter stören (Landgericht Berlin, AZ: 67 S 127/02).

Bild: Alwin
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