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Ein Baum zuviel

Den Baum im eigenen Garten zu fällen ist nicht ohne weiteres möglich. Es gilt die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorab zu prüfen. Bild: pixelio.de/Karl-Heinz_Laube

Wer einen Baum fällen möchte, kann nicht einfach zur Säge greifen. Es gibt einige Dinge zu beachten.

Wenn die Tage kürzer, die Sonnenstunden rar und die Schatten länger werden, wirft so manch ein Gartenbesitzer einen frustrierten Blick auf die Bäume. Was im Hochsommer noch als Schattenspender willkommen war, taucht jetzt weite Teile des Gartens ins Dunkel. Berge matschiger Blätter begraben Rasen und Beete unter sich, statt Entspannung ist nur Laubharken angesagt. Fazit: ohne Baum wäre der Garten doch schöner. Vor dem Griff zur Säge gibt es allerdings viele Dinge zu beachten.

 

Selbst gepflanzt berechtigt nicht zum Fällen

 

Die Annahme, mit den eigenen Bäumen tun und lassen zu können, was einem beliebt, ist schlichtweg falsch. Bundesweit gibt es die Baumschutzverordnung, die das Fällen von Bäumen – ausgenommen Obstbäume – streng reglementiert. Die Grundlage für die Baumschutzverordnungen oder Baumschutzsatzungen bildet das Bundesnaturschutzgesetz. Dies bietet die Möglichkeit, in bestimmten Gebieten den gesamten Baum-, Strauch- und Heckenbestand unter Schutz zu stellen. In wie weit dies regional umgesetzt wird, ist Sache der einzelnen Kreisverwaltungen und Gemeinden.

 

Einfluss auf den Tatbestand zum Schutz haben der Stammdurchmesser in einer bestimmten Höhe über dem Boden – meist ein Meter – sowie die Art des Baumes. In München sind beispielsweise alle Bäume mit mehr als 25 cm Durchmesser in Brusthöhe geschützt, während in Hannover bereits Gehölze mehr als 20 cm Durchmesser eine Genehmigung zum Fällen benötigen. Außerdem variieren die Zeiten, in denen das Fällen von Bäumen erlaubt ist. Grundsätzlich ist es aber zum Schutz der Vögel und Insekten vom 1. März bis zum 30. September verboten. Da es keine einheitliche Regelung gibt, hilft nur der Gang zur Gemeinde, um die regionalen Bestimmungen in Erfahrung zu bringen. Wird ein Baum unrechtmäßig gefällt, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Beträge von 5.000 bis 10.000 Euro stellen keine Seltenheit dar.

 

Ausnahmegenehmigungen werden in der Regel erteilt, wenn der Baum krank ist, umsturzgefährdet oder eine extreme Behinderung darstellt. Gerade letzteres ist Auslegungssache, so dass oft jahrelange Diskussionen und Anträge der endgültigen Erlaubnis vorangehen. Stellt der Baum dagegen eine Gefährdung der Allgemeinheit dar, sind Grundstücksbesitzer zur Beseitigung der Gefahr verpflichtet. Das heißt allerdings nicht, dass kein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zum Fällen des Baumes gestellt werden muss. Auch hier ist der korrekte Weg einzuhalten, um unnötige Bußgelder zu vermeiden. Außerdem kommen oft Ausgleichsmaßnahmen, wie z.B. die Neupflanzung junger Bäume an geeigneter Stelle – zum Tragen.

Wir der Baum gefällt, sind umfangreiche Maßnahmen zu beachten, damit es durch die Baumfällung nicht zu Schäden kommt. Bild: pixelio.de/Karl-Heinz_Laube

Sicherheit ist das oberste Gebot

 

Sind alle Fragen geklärt und steht dem Fällen des Baums nichts mehr im Wege, sind umfangreiche Maßnahmen zu beachten, damit es durch die Baumfällung nicht zu Schäden an Menschen, Gebäuden, Autos oder ähnlichem kommt. Der sicherste Weg ist es, das Fällen des Baumes einem Profi zu überlassen. Die Fachmänner bestimmen in der sogenannten Baumansprache die Beschaffenheit des Baumes, erkennen die wahrscheinlichste Fallrichtung und können aufgrund der Rahmenbedingungen – Abstand zu Gebäuden, Bruchgefahr, Bergungsmöglichkeiten – die optimale Methode der Fällung bestimmen. Grundsätzlich dürfen Fällarbeiten nur von mindestens zwei Personen ausgeführt werden, ist ein Motorsägenschein zwar nicht Pflicht, aber empfehlenswert, dürfen keine nicht beteiligten Personen in der Nähe sein und das Gebiet ist mindestens im Umkreis der doppelten Baumhöhe zu sichern. Detaillierte und weiterführende Informationen rund um Sicherheitsvorkehrungen, Fälltechniken und die Arbeit mit der Kettensäge stellt der Anbieter A-Z Gartenbau zur Verfügung.

 

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