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Das richtige Gartenhaus für den heimischen Garten

(Bild: Wüstenrot Bausparkasse AG)

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Gartenhäuser müssen keineswegs nur aus einer Bretterschalung bestehen. Auch Gartenbesitzer mit extravaganten Wünschen können ein entsprechendes Refugium finden – für Akzente bei der Gartengestaltung.

In der Freiluftsaison muss alles bereitstehen: Gartenmöbel für die Terrasse,  Geräte für die Gartenarbeit, der Rasenmäher und was sonst noch alles gewünscht oder gebraucht wird. Aber wohin damit, wenn’s regnet? Oder wenn die Saison zu Ende ist? Hier würde sich etwa ein eigener Unterstand für Freiluftmöbel und Gartengeräte eignen. Auch Besitzer von Wochenendgärten müssten dann nicht jedes Mal ihre ganze Habe hin- und hertransportieren. Aber es gibt sehr unterschiedliche Gartenhäuser, so dass die Entscheidung nicht immer ganz leicht fällt.  

 

Ein breit gefächertes Angebot

 

Es kommt vor allem auf den Bedarf an oder auf die Ansprüche, die der spätere Besitzer an seinen Unterstand hat. Wer im Garten nur arbeiten will oder muss, kann einen schlichten Geräteschuppen oder einen Geräteschrank an geeigneter Stelle aufstellen. Für den Grillabend am Wochenende reicht eventuell ein Faltpavillon aus Polyestergewebe, der allerdings bestenfalls einen mittleren Regenguss aushält. Er wird nach Gebrauch einfach zusammengefaltet und bis zum nächsten Mal in eine Ecke gestellt. Komfortabler wird es mit einem Pavillon aus festen Wänden. Die oft ausgefallene Architektur reicht bis hin zum Pagodenstil. Ganz extravagant ist ein Teehaus nach japanischem Vorbild, das aber nur in Einzelfertigung erhältlich ist.

 

Mit Sauna und Dusche?

 

Mit einem normalen Gartenhaus verbindet man gemeinhin die Vorstellung von einer ausreichend großen Einraum-Remise und eventuell etwas Reserveplatz für wachsende Bedürfnisse. Solch ein schlichtes Zweckgebäude ist mit einer Grundfläche ab vier Quadratmeter schon für rund 750 Euro zu haben. Offen bleibt dabei allerdings, wie viele Sommer es übersteht. Dauerhafte Qualität kann hingegen schnell 14.000 Euro kosten. Denn manche Hersteller spielen mit der Phantasie ihrer Kunden und bieten ein Mehrzimmer-Domizil ab 40 Quadratmeter an, wozu auch ein gemütlicher Ruheraum für die Zeit nach der anstrengenden Gartenarbeit gehört. Eine angebaute Sauna oder ein Duschraum sind ebenfalls zu haben: eine Residenz im Grünen mit allem Drumherum.

 

Die Bautechnik hat im Vergleich zu den ganz einfachen Verschlägen aus Brettern von früher an Perfektion gewonnen, erst recht die Architektur. Auch das Fundament Ihres Gartenhauses unterscheidet sich deutlich von den einfachen Hütten früherer Jahre. Mit breiten Paneelen verkleidete Außenwände zum Beispiel zeigen, wie das Gartenhaus von heute aussehen kann. Oder soll es ein Häuschen mit Blockbohlen aus naturbelassener nordischer Fichte oder Kiefer sein, 28 Millimeter oder 45 Millimeter dick?

 

Letztendlich ist alles eine Frage des Platzes und des Geldes, wie komfortabel der Gartenbesitzer entspannen kann oder will. Auch die Energiekosten können eine Rolle spielen, zum Beispiel bei der Frage, ob man sich bei den Fenstern für eine Einfachverglasung oder für Isolierglas entscheiden soll. Jeder Hersteller verfügt über eine umfangreiche Palette an Selbstbausätzen, die zur kleinen Villa im Grünen verhelfen.

 

Vorher nach der Baugenehmigung fragen

 

Vor den Gartenhausbau haben die Behörden die Genehmigung gestellt. Zumindest ist es ratsam, sich vorher nach den sehr unterschiedlichen örtlichen Gepflogenheiten zu erkundigen. Für ein Gartenhaus braucht man dann eine Baugenehmigung, wenn Höchstgrenzen beim umbauten Raum überschritten werden und das Gebäude auf einem Fundament oder einer Bodenplatte aus Beton steht. Die Kriterien zum Gartenhausbau sind in den Landesbauordnungen geregelt, was allerdings nicht ausschließt, dass eine Stadt ihre eigene Ortssatzung mit nochmals geänderten Bedingungen darüber stülpt. So kommt es, dass in Flensburg genehmigungsfrei bis 30 Kubikmeter Raumvolumen gebaut werden darf, in Schwerin hingegen in Schrebergärten nur bis 24 Kubikmeter und in Konstanz sogar nur bis 20 Kubikmeter. Manche Gemeinden gehen rigoros gegen nicht genehmigte Gartenhäuser oder Pavillons vor.

 

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