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Mieterrechte für den Urlaub auf Balkonien

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Terror-Angst und knappe Kassen halten viele Menschen davon ab, in den Sommerferien an ferne Strände zu fliegen. Sie machen es sich lieber unterm Sonnenschirm auf dem heimischen Balkon gemütlich.

Bei allem Urlaubs-Feeling sollte man aber auch wissen, was auf "Balkonien" erlaubt ist und was nicht. Hobbygärtner verwandeln die wenigen Quadratmeter ihres Balkons in eine blühende Oase, Grillmeister schwenken den Fön über der Holzkohle und in manchen Mietshäusern steigt an jedem Sommerwochenende eine Freiluft-Party. Auf dem Balkon ist vieles erlaubt, aber nicht alles, weiß Brigitta Mehring von der ARAG-Rechtsschutzversicherung: "Im Prinzip darf ein Mieter seinen Balkon genauso wie seine Wohnung zur freien Verfügung nutzen. Allerdings gilt die Hausordnung natürlich auch auf dem Balkon. Der Mieter darf also nicht seine Nachbarn belästigen und auch nicht die Rechte des Vermieters beeinträchtigen."

Wer seinen Balkon mit Holzböden oder Rasenteppich verschönern will, darf das tun. Auch die Farbe der Möbel und die Art der Bepflanzung sind allein Sache des Mieters. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es sich bei Blumenkästen anders verhalten kann, wenn sie auf der Außenseite der Brüstung angebracht werden. Dafür braucht man in der Regel die Erlaubnis des Hauseigentümers. Denn viele Vermieter legen Wert auf eine einheitliche Fassadengestaltung, die Blumenkästen müssen also zum Haus passen, und außerdem darf keine Gefahr für Passanten entstehen.

Anders als in der gemieteten Wohnung ist draußen auf dem Balkon auch beim Einsatz der Bohrmaschine große Zurückhaltung geboten. Wenn man eine Markise anbringen will, ein Rankgitter oder eine Satellitenschüssel, dann muss man auf jeden Fall vorher den Vermieter um Erlaubnis fragen, denn das ist ein Eingriff in die Bausubstanz.

Das Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich in angemessenen Zeitabständen erlaubt, solange man die Rauchentwicklung unter Kontrolle behält. Mit einem Gas- oder Elektrogrill geht das besser. Ein Recht auf lautstarke Partys unter freiem Himmel gibt es dagegen nicht, auch nicht zu Geburtstagen oder Hochzeiten.

"Häufig lässt sich Ärger vermeiden, wenn man seine Nachbarn vorher informiert, dass man eine Feier veranstaltet. Aber das ist kein Freibrief für Partylärm. Man muss trotzdem die allgemeinen Ruhezeiten einhalten, das heißt: Ab 22.00 Uhr die Feier lieber nach drinnen verlegen und die Musik auf Zimmerlautstärke stellen."

Am wenigsten Probleme mit Nachbarn und Vermietern gibt es wohl beim stillen Sonnenbad auf dem Balkon. Wer das jedoch am liebsten textilfrei genießt, sollte aufpassen, dass ihn niemand sieht. Auch wenn mancher Nachbar das im Einzelfall vielleicht sehr bedauerlich findet.

Bild: Thueros
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