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Trotz Warnschild "Vorsicht bissiger Hund" haftet Halter

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Irrtum: Wer das Schild „Vorsicht Gefährlicher Hund!“ aufhängt haftet nicht, wenn der Hund zubeisst. Richtig ist: Trotz Warnschilder haftet der Tierhalter.

Haustierbesitzer sind dazu verpflichtet zu bezahlen, wenn ihr Tier einen Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt. Hundebesitzer hängen daher gerne Schilder an ihre Gartenzäune, die vor dem bissigen Tier warnen. Doch die Haftung lässt sich nicht so einfach umgehen: kleine Kinder, die besonders von freilaufenden Hunden gefährdet sind, können die Warnschilder wahrscheinlich noch nicht einmal lesen. Aber auch bei Erwachsenen reichen die Schilder nicht in jedem Fall aus. Der Bundesgerichtshof entschied über einen Fall, in dem mehrere Hunde, die in einem umzäunten Wohnhaus gehalten wurden, einen Besucher schwer verletzten: Der Halter musste Schadensersatz leisten, obwohl durch Schilder ausdrücklich vor den bissigen Hunden gewarnt wurde. Das Gericht argumentierte, dass gerade gefährliche Tiere nicht frei herumlaufen dürfen, wenn damit zu rechnen ist, dass Besucher das Haus betreten könnten (BGH VI ZR 238/04).

 

Hundebesitzer gehen also nur auf Nummer sicher, indem sie die Tiere anleinen oder im Zwinger halten. Auf die Warnschilder sollte der Hundebesitzer dennoch nicht verzichten, da er durch zumutbare Maßnahmen die Öffentlichkeit vor den Tieren schützen muss. Ebenfalls kann dem Geschädigten eventuell ein Mitverschulden angelastet werden, wenn er sich trotz der Warnschilder bewusst in Gefahr bringt.

 

Bild: themendienst

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