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Bezugsquelle
Dieter Biermann & Sohn
Markenbaumschulen
Im Felde 53-55
D-25499 Tangstedt

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Pflanzabstände von Hecken für alle Bundesländer

buchtipps aus der redaktion

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Pflanzabstände sind für fast jedes Bundesland unterschiedlich geregelt. Wer dagegen verstößt und seinem Nachbarn zu nahe kommt, muss damit rechnen, die Pflanzen versetzen und zurück schneiden zu müssen

Da jedoch nicht jedes Gewächs diese Behandlung verträgt, raten Experten Gartenbesitzern, sich unbedingt an die regional vorgegebenen Pflanzabstände zu halten und den Platz zur Grenze eher zu großzügig als zu knapp zu bemessen.

Probleme zwischen Nachbarn treten relativ häufig im Hinblick auf grenznah gepflanzte Hecken auf. Jeder Gärtner ist bestrebt, eine Hecke, die sein Grundstück wie ein lebender Zaun umgeben soll, möglichst dicht an die Nachbargrenze zu pflanzen, damit sein eigenes Grundstück nicht zu sehr verkleinert wird. Doch auch und gerade für Hecken sind Pflanzabstände vorgeschrieben, denn eine dichte und hoch wachsende Hecke kann den Nachbarn sogar stärker belasten als eine ausladende Einzelpflanze.

Als Hecke bezeichnet man dabei nicht nur klassische Heckenpflanzen wie Hainbuche oder Liguster, sondern jede Reihe von Sträuchern oder Bäumen, die so dicht nebeneinander gepflanzt sind, dass die Pflanzen seitlich zusammen wachsen können und sollen. Also kann auch eine Reihe nebeneinander stehender Fichten oder Pappeln eine Hecke im Rechtssinne darstellen.

Besonderheiten

Bremen und Hamburg: Hier gibt es keine Regelung.

Baden-Württemberg:
Die Hälfte des angegebenen Abstandes muss auf Grundstücken außerhalb geschlossener Wohnbezirke von Zweigen der Hecke tatsächlich frei bleiben. Dichter an die Grenze wachsende Hecken sind zurück zu schneiden.

Baden-Württemberg:
Ab einer Höhe von über 180 cm ist der zutreffende Grenzabstand nach der Formel 'Abstand = Höhe der Hecke abzüglich 130 cm' zu berechnen.

Brandenburg:
Jeder Teil der Pflanze muss einen Abstand von einem Drittel seiner Höhe halten. Die unteren Zweige einer in Form geschnittenen Hecke dürfen also nicht dichter an dasNachbargrundstück heranreichen als der obere Teil der Anpflanzung.

Niedersachsen:
Bei einer Höhe über drei Meter müssen 125 cm Abstand gehalten werden, bei mehr als fünf Metern gilt drei Meter Abstand.

Sachsen-Anhalt:
Bei einer Höhe über drei Meter müssen 125 cm Abstand gehalten werden, über fünf Meter bis 15 Meter 300 cm, darüber hinaus 600 cm. Im Außenbereich gilt ein einheitlicher Abstand von 100 cm.

Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein:
Der Abstand wird von der Seitenfläche der Hecke gemessen, die der Grenze zugewandt ist. Der Stamm muss demnach weiter von der Grenze entfernt stehen als hier angegeben.

Schleswig-Holstein:
Hier gibt es zwar bei einer Höhe bis 120 cm keinen Pflanzabstand, doch Zweige und Blätter dürfen nicht auf das nachbarliche Grundstück hinüber reichen, mit den Stämmen der Hecke muss also ein gewisser Mindestanstand eingehalten werden. Für alle Hecken, die über 120 cm hoch sind, gilt: Der Abstand muss für jeden Teil der Pflanze mindestens 1/3 der Höhe des Pflanzenteils über dem Boden betragen.

Thüringen:
Ab einer Höhe von über 200 cm ist der zutreffende Grenzabstand nach der Formel 'Abstand = Höhe der Hecke abzüglich 125 cm' zu berechnen.

Bild: baupresse24
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