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Sichtschutzbau – was ist generell zu beachten?

Die Höhe des Sichtschutzes und wie er ins lokale Bild passt – zwei grundlegende Dinge die es zu beachten gilt. (Bild: Mevaco)

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Auf dem Präsentierteller sitzen möchten nur wenige Garten- und Terrassennutzer. Daher greifen Viele auf Sichtschutzelemente zurück. Doch nicht immer darf man in Eigenregie entscheiden, denn es gibt möglicherweise gesetzliche Vorgaben.

Wer heutzutage durch Neubausiedlungen läuft, wird schnell entdecken, dass sich in der Regel Garten an Garten reiht. Dies liegt am derzeitigen Bauboom verbunden mit einer möglichst effizienten Ausnutzung des vorhandenen Baugebiets. Entsprechend offen können die Nachbarn untereinander die Terrasse einsehen. Das dies selbst bei den besten Nachbarschaftsverhältnissen nicht immer gewünscht ist, ist nachvollziehbar.

 

Aus diesem Grund greifen Viele auf Sichtschutzelemente zurück, die in jedem Baumarkt erhältlich sind. Der Aufbau erfolgt in Eigenregie und ist selbst für Laien mit ein wenig Übung durchführbar.

 

Was ist zu beachten?

 

Die Vorschriften für den Bau eines Sichtschutzes unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und stellenweise sogar je nach Kommune. Grundsätzlich bedarf ein Sichtschutz mit einer Höhe von bis zu 1,8 Metern keiner Baugenehmigung und kann in der Regel direkt an die Gartengrenze gestellt werden. Wichtig ist allerdings, dass der Sichtschutz den örtlichen Gegebenheiten entspricht und sich dem gemeinsamen Nachbarschaftsbild anpasst.

 

Rechtlich ist ein Sichtschutz der Einfriedung gleichgestellt. Nicht beeinträchtigt werden darf beispielsweise die Sicht auf eine Kreuzung. Um bereits im Vorfeld eventuelle Unstimmigkeiten auszuschließen oder deutlich zu reduzieren, empfiehlt es sich, vorher bei der Gemeinde nachzufragen.

 

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