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Wie viel Wiehnachtsschmuck an Haus und Garten ist erlaubt?

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homesolute.com klärt auf: Illuminiert die weihnachtliche Dekoration auch Nachbars Schlafzimmer, ist die Grenze der persönlichen Gestaltungsfreiheit erreicht.

Pünktlich zur Weihnachtszeit werden allerorts wieder meterlange, bunt blinkende Lichterketten aus dem Keller geholt und an Balkon und Fassade angebracht. Hin und wieder sehr zum Leidwesen von Weihnachtsmuffeln, die sich mit den kletternden Nikoläusen und dem leuchtenden Weihnachtsschmuck ihrer Nachbarn nicht anfreunden können. Hier stellt sich die Frage: Wie viel Kitsch ist zumutbar?

Laut den Experten des Online-Magazins homesolute.com gilt zwar generell die Devise, dass Mieter und Eigentümer ihren Wohnraum nach ihrem eigenen Geschmack gestalten dürfen, worunter auch die Außenseite der Wohnungstür sowie Balkon oder Garten fallen. Wird jedoch auch das nachbarliche Schlafzimmer von den blinkenden Weihnachtsdekorationen illuminiert, sieht die Rechtslage anders aus. So muss zwar generell der fragwürdige Geschmack von Nachbars Dekoration geduldet werden, den Schlaf muss sich allerdings niemand davon rauben lassen.

 

Bild: homesolute.com

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