Energie und Steuern sparen

Seit 2006 kann ein Teil der Handwerkerkosten von der Steuer abgezogen werden. Damit rechnen sich auch kleine Modernisierungen.

Der Winter hat es gezeigt: die alten Fenster müssen endlich raus, denn es zieht merklich und die Wärme verpufft schnell. So wird vor allem auch altes Fensterglas zu einer Wärmebrücke, also zu einer Energiefalle, die im Laufe der Zeit den Besitzer ein kleines Vermögen kosten kann. Eine gute Nachricht: Der Austausch mit modernem Warmglas wird in gewisser Weise entlohnt.

Abhilfe vor Zugluft und Wärmeaustritt durch das Fensterglas schaffen neue Hightech-Fenster mit einer besonderen Beschichtung. Ist der Fensterrahmen noch intakt, ist der Wechsel auf Warmglas binnen einem Tag möglich und ohne viel Lärm und Schmutz umzusetzen. Dem nicht genug. Wer sein veraltetes Glas gegen modernes Warmglas tauscht, spart auch bei der Steuer ein. Denn seit dem 1. Januar können Bauherren 20 Prozent der Handwerkerleistungen absetzen. Das Bundeskabinett hat sich darauf geeinigt, dass bei einem Höchstbetrag von 3.000 Euro maximal 600 Euro abgezogen werden können.

Der Profit bei den Bauherren zeigt sich in zweifacher Weise. Nicht nur die Heizkosten können mit dem Fensterglas-Wechsel enorm reduziert werden, denn modernen Isolierglas dämmt durch eine besondere Beschichtung die Fensterfläche bestmöglich gegen Wärmeaustausch. Beschichtete Hightech-Gläser (z. B. iplus E von Interpane) dämmen Wärme nahezu dreimal besser als Einfachglas oder herkömmliches Isolierglas, wie es bis Mitte der 90er Jahre üblich war. Auch die Steuererleichterung sollte man sich nicht entgehen lassen.

Da derzeit noch rund 500 Millionen Quadratmeter Fensterfläche in Deutschland mit veraltetem Glas ausgestattet sind, freut sich bei einer Sanierung auch die Umwelt. Weniger Belastung durch Schadstoffemissionen und ein sparsamerer Umgang mit Energien.

Zur Veranschaulichung des Steuerbonus dient ein fiktives Beispiel. Ein Glasermeister tauscht altes Fensterglas gegen modernes Warmglas aus und berechnet dafür 2.500 Euro. Einschließlich Mehrwertsteuer (16 Prozent machen 400 Euro) beläuft sich die Rechnung auf 2.900 Euro. Davon entfallen 1.000 Euro auf das Material und 1.500 Euro auf seine Arbeitskosten. Der Steuerbonus für den Sanierer berechnet sich wie folgt:

1.500 Euro + 240 Euro MwSt. = 1.740 Euro x 20 Prozent Förderung = 348 Euro Steuerbonus Mit seiner jährlichen Einkommensteuererklärung reicht der Bauherr die Rechnung ein. Der Steuerbonus von 348 Euro wird dann im Nachhinein mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.

Bild: baupresse24
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