Renovierung richtig geplant

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Doch Öko ist mehr als nur Energie sparen und jede Sanierung ein ganz individuelles Maßnahmenbündel.
Meist sind die Grenzen fließend: Aus einer Summe an Reparaturen und Verschönerungen erwächst plötzlich eine richtige Sanierung. Da ist es sinnvoller, gleich mit einem mehr oder minder konkreten Sanierungsplan an die Sache heran zu gehen. Am Anfang steht dabei die Bestandsaufnahme von Schäden und Schwachstellen. Daraus ergeben sich zum Teil schon von alleine Maßnahmenpakete. Sind gleich mehrere Gewerke betroffen, wollen Sie etwa die Erneuerung der Heizungsanlage mit der Verbesserung der Außendämmung oder dem Einbau neuer Fenster verbinden, lohnt sich aus mehreren Gründen die genaue Abstimmung der Maßnahmen, etwa durch einen Energieberater: Zum einen, weil sich die Einzelmaßnahmen gegenseitig beeinflussen - sind die Wände besser gedämmt, kann der neue Heizkessel eine Nummer kleiner ausfallen. Zum anderen, weil die Beratung, die zum energetischen Aufmöbeln alter Häuser führt, kräftig bezuschusst wird. Apropos Zuschüsse: Neben dem Wertzuwachs des Hauses selbst winken als Belohnung einer Altbaumodernisierung geringere Wohnnebenkosten und darüber hinaus für die Maßnahmen zur Verbesserung des Energiestandards Fördermittel, die den finanziellen Einsatz für die Baumaßnahmen zumindest ein Stück weit abfedern.
Energetisch modernisieren
Ob man sein Ziel am besten über eine verbesserte Dämmung der Außenwände oder des Daches, über die neue Heizanlage oder neue Fenster, über die Ausnutzung von Sonnenenergie oder Erdwärme oder den Einsatz anderer Technologien erreicht, kann der Laie kaum beurteilen. Wer hier fachkundigen Rat einholt, wird unterstützt. Unter dem Namen Vor-Ort-Beratung bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Energiesparberatung für Wohngebäude, deren Baugenehmigung in den alten Bundesländern vor dem 1.1.1984 und in den neuen Bundesländern vor dem 1.1.1989 erteilt wurde. Das BAFA hält eine Liste der Ingenieure bereit, die hierfür qualifiziert sind und auch den Zuschussantrag stellen, der bis zu 332,40 Euro/650 Mark bringen kann. Steht dann fest, was zu tun ist, sollte man sich gleich um entsprechende Fördermittel kümmern. Denn erstens muss in den meisten Fällen der Antrag vor Auftragsvergabe genehmigt sein, damit überhaupt Geld fließt. Zweitens sollte auch wegen der Finanzplanung die Zusage abgewartet werden, denn auf die Gelder oder Vergünstigungen besteht kein Rechtsanspruch. Es gibt sie nur, solange Geld in den Töpfen ist.
Einzige Ausnahme dabei ist die Ökokomponente der Eigenheimzulage. Wer eine Altimmobilie zur Eigennutzung kauft, kann für den Einbau bestimmter Energie sparender Techniken acht Jahre mit bis zu 256 Euro/500 Mark pro Jahr rechnen ? aber nur, wenn der Einbau solcher Techniken vor Einzug und spätestens am 31.12.2002 abgeschlossen ist.
Günstige Kredite
Davon abgesehen ist in Sachen Förderdarlehen im Öko-Bereich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die erste Adresse. Sie vergibt zinsvergünstigte Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren, manche davon sogar mit Teilschuldenerlass. Am bekanntesten ist wohl das 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm der KfW, mit dem Photovoltaikanlagen gefördert werden - wobei die hauseigene Stromerzeugung nicht unbedingt im engen Zusammenhang mit den klassischen Sanierungsmaßnahmen zu sehen ist. Wichtiger und speziell für den Altbau aufgelegt wurde dagegen das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Es ist für besonders umfangreiche Investitionen zur CO2-Minderung gedacht und setzt folgerichtig auch einen Einspareffekt von mindestens 40 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr voraus. Bedingung ist die Durchführung in vorgegebenen Maßnahmenpaketen, die jeweils unterschiedliche Energiekomponenten aus den Bereichen Dämmung, Fenster, Heizung kombinieren. Ähnlich angelegt ist das KfW-Programm zur CO2-Minderung, wobei hier auch Einzelmaßnahmen gefördert werden, unter anderem die Installation von Brennwert- oder Niedertemperaturkesseln, aber auch Biomasse- oder geothermische Anlagen. Darin wiederum eingebettet ist das so genannte Programm zur Förderung Erneuerbarer Energien, das jedoch nicht nur durch die KfW abgedeckt wird, sondern auch - unter dem Namen Marktanreizprogramm zur Förderung Erneuerbarer Energien - durch die BAFA. Welche Stelle zuständig ist, hängt von der Art und der Größe der Anlage ab. Der Zulauf zu dem Programm war allerdings so groß, dass im Sommer 2001 die Notbremse gezogen wurde. Kürzungen in fast allen Bereichen, bei der BAFA wie der KfW, waren die Folge. Der Zuschuss der BAFA zur Heizungsmodernisierung wurde ersatzlos gestrichen, andere Zuschüsse drastisch reduziert. Übrigens steht Hausbesitzern in den neuen Bundesländern als Extra das KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm II offen, bei dem zum Beispiel auch die Neuinstallation einer Zentralheizung förderfähig ist.
Geschickte Förder-Strategien
Daneben gibt es auf Länder- und kommunaler Ebene zahlreiche Möglichkeiten der Förderung, vielfach im Rahmen von speziellen Altbauprogrammen oder Programmen zur Stadterneuerung. Auch wer ein Haus in einem Sanierungsgebiet hat, kann unter Umständen mit Geldern rechnen. Manches erfährt man erst durch gezieltes Nachfragen und große Hartnäckigkeit. Wichtig sind aktuelle Informationen, da sich die Programme je nach Haushaltslage schnell ändern können. Und wichtig sind die Rahmenbedingungen. Welchen Anforderungen müssen die Maßnahmen entsprechen, welche Förderprogramme kann man kombinieren, welche schließen sich aus (Kumulationsverbot) und welche Kombination passt für das eigene Vorhaben am besten? Mit einer geschickten Antrags-Strategie kann man eine optimale Förderung erreichen. Und nichts spricht dagegen, dieses Plus an Geld in ein Plus an Ökomaßnahmen zu investieren.
EnEV und Altbau
Fördergelder sollen Anreize zur Sanierung schaffen - wenn das nichts hilft, dann muss der Gesetzgeber eingreifen. Mit der Energie-Einsparverordnung (EnEV), die Anfang 2002 die Wärmeschutzverordnung ablöst, tut er das auch verstärkt im Baubestand. Aber keine Angst: Gezwungen wird niemand, das wäre aus sozialen Gründen gar nicht machbar. Also zielt die EnEV auf die Kräfte der Marktwirtschaft: Erst beim Verkauf oder wenn sowieso gravierende Umbau-Arbeiten anstehen, müssen Sie Ihre Immobilie auf EnEV-Standard bringen. Denn im Verkaufsfall - so sieht es jedenfalls der Gesetzgeber - werden die Maßnahmen nachträglich durch einen höheren Preis finanziert. Und wenn ein Immobilienbesitzer das Geld für eine Renovierung zusammen gespart hat, dann soll er es bitteschön auch vernünftig einsetzen. Des Weiteren existieren wie auch laut der Bundesimmisionsschutz-Verordnung Übergangsfristen. Sie müssen also einige Termine beachten: Schauen Sie zum einen auf das Einstufungsprotokoll, das Ihr Schornsteinfeger vor einigen Jahren von Ihrer Heizanlage erstellt hat. Je mehr Schadstoffe Ihre Heizung durch den Kamin bläst, desto früher müsste sie demnach erneuert werden. Und laut EnEV sind Heizkessel, die vor Oktober 1978 in Betrieb gingen, bis Ende 2006 zu ersetzen. Erfolgte nach Oktober 1996 ein Brennertausch, verlängert sich die Frist um zwei Jahre. Eine rein politisch zu interpretierende Gnadenfrist von acht Jahren erhalten zudem Gebäude, die mit Elektro-Speicherheizungen beheizt werden.
Pflichttermine
Ein weiterer EnEV-Pflichttermin: Nicht begehbare, aber zugängliche Geschossdecken sind bis Ende 2005 zehn bis zwölf Zentimeter dick zu dämmen, um einen U-Wert von 0,30 W/m²K zu erreichen. Bei den Außenwänden gibt es ein Kopplungsgeschäft: Bei Wänden mit einem schlechten Dämmwert von über 0,9 W/m²K muss dann acht bis zehn Zentimeter dick gedämmt werden, wenn sowieso eine Erneuerung des Außenputzes ansteht. Auch Wärmeverteilungs?, Warmwasserleitungen und Armaturen in nicht beheizten Räumen müssen - ebenfalls nach einer Übergangsfrist - gedämmt werden. Bei wesentlichen baulichen Veränderungen Ihres Altbaus ist ebenso wie bei Neubauten ein Energieausweis auszustellen. Der darin festgeschriebene Energiestandard darf bei späteren Sanierungen oder Umbauten nicht mehr unterschritten werden. Experten bezweifeln zwar, dass es hierzu amtliche Kontrollen geben wird. Doch wenn Käufer oder Mieter ihre Entscheidung auch von den Einträgen im Energiepass abhängig machen werden, ist dies mindestens genauso viel wert.
Autoren: Margot Allex- Schmid und Stefan Kriz
Text: BUND Jahrbuch 2002 Ökologisch Bauen und Renovieren
Bild: Metabo
bauen. wohnen. leben.www.homesolute.com
Meist sind die Grenzen fließend: Aus einer Summe an Reparaturen und Verschönerungen erwächst plötzlich eine richtige Sanierung. Da ist es sinnvoller, gleich mit einem mehr oder minder konkreten Sanierungsplan an die Sache heran zu gehen. Am Anfang steht dabei die Bestandsaufnahme von Schäden und Schwachstellen. Daraus ergeben sich zum Teil schon von alleine Maßnahmenpakete. Sind gleich mehrere Gewerke betroffen, wollen Sie etwa die Erneuerung der Heizungsanlage mit der Verbesserung der Außendämmung oder dem Einbau neuer Fenster verbinden, lohnt sich aus mehreren Gründen die genaue Abstimmung der Maßnahmen, etwa durch einen Energieberater: Zum einen, weil sich die Einzelmaßnahmen gegenseitig beeinflussen - sind die Wände besser gedämmt, kann der neue Heizkessel eine Nummer kleiner ausfallen. Zum anderen, weil die Beratung, die zum energetischen Aufmöbeln alter Häuser führt, kräftig bezuschusst wird. Apropos Zuschüsse: Neben dem Wertzuwachs des Hauses selbst winken als Belohnung einer Altbaumodernisierung geringere Wohnnebenkosten und darüber hinaus für die Maßnahmen zur Verbesserung des Energiestandards Fördermittel, die den finanziellen Einsatz für die Baumaßnahmen zumindest ein Stück weit abfedern.
Energetisch modernisieren
Ob man sein Ziel am besten über eine verbesserte Dämmung der Außenwände oder des Daches, über die neue Heizanlage oder neue Fenster, über die Ausnutzung von Sonnenenergie oder Erdwärme oder den Einsatz anderer Technologien erreicht, kann der Laie kaum beurteilen. Wer hier fachkundigen Rat einholt, wird unterstützt. Unter dem Namen Vor-Ort-Beratung bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Energiesparberatung für Wohngebäude, deren Baugenehmigung in den alten Bundesländern vor dem 1.1.1984 und in den neuen Bundesländern vor dem 1.1.1989 erteilt wurde. Das BAFA hält eine Liste der Ingenieure bereit, die hierfür qualifiziert sind und auch den Zuschussantrag stellen, der bis zu 332,40 Euro/650 Mark bringen kann. Steht dann fest, was zu tun ist, sollte man sich gleich um entsprechende Fördermittel kümmern. Denn erstens muss in den meisten Fällen der Antrag vor Auftragsvergabe genehmigt sein, damit überhaupt Geld fließt. Zweitens sollte auch wegen der Finanzplanung die Zusage abgewartet werden, denn auf die Gelder oder Vergünstigungen besteht kein Rechtsanspruch. Es gibt sie nur, solange Geld in den Töpfen ist.
Einzige Ausnahme dabei ist die Ökokomponente der Eigenheimzulage. Wer eine Altimmobilie zur Eigennutzung kauft, kann für den Einbau bestimmter Energie sparender Techniken acht Jahre mit bis zu 256 Euro/500 Mark pro Jahr rechnen ? aber nur, wenn der Einbau solcher Techniken vor Einzug und spätestens am 31.12.2002 abgeschlossen ist.
Günstige Kredite
Davon abgesehen ist in Sachen Förderdarlehen im Öko-Bereich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die erste Adresse. Sie vergibt zinsvergünstigte Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren, manche davon sogar mit Teilschuldenerlass. Am bekanntesten ist wohl das 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm der KfW, mit dem Photovoltaikanlagen gefördert werden - wobei die hauseigene Stromerzeugung nicht unbedingt im engen Zusammenhang mit den klassischen Sanierungsmaßnahmen zu sehen ist. Wichtiger und speziell für den Altbau aufgelegt wurde dagegen das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Es ist für besonders umfangreiche Investitionen zur CO2-Minderung gedacht und setzt folgerichtig auch einen Einspareffekt von mindestens 40 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr voraus. Bedingung ist die Durchführung in vorgegebenen Maßnahmenpaketen, die jeweils unterschiedliche Energiekomponenten aus den Bereichen Dämmung, Fenster, Heizung kombinieren. Ähnlich angelegt ist das KfW-Programm zur CO2-Minderung, wobei hier auch Einzelmaßnahmen gefördert werden, unter anderem die Installation von Brennwert- oder Niedertemperaturkesseln, aber auch Biomasse- oder geothermische Anlagen. Darin wiederum eingebettet ist das so genannte Programm zur Förderung Erneuerbarer Energien, das jedoch nicht nur durch die KfW abgedeckt wird, sondern auch - unter dem Namen Marktanreizprogramm zur Förderung Erneuerbarer Energien - durch die BAFA. Welche Stelle zuständig ist, hängt von der Art und der Größe der Anlage ab. Der Zulauf zu dem Programm war allerdings so groß, dass im Sommer 2001 die Notbremse gezogen wurde. Kürzungen in fast allen Bereichen, bei der BAFA wie der KfW, waren die Folge. Der Zuschuss der BAFA zur Heizungsmodernisierung wurde ersatzlos gestrichen, andere Zuschüsse drastisch reduziert. Übrigens steht Hausbesitzern in den neuen Bundesländern als Extra das KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm II offen, bei dem zum Beispiel auch die Neuinstallation einer Zentralheizung förderfähig ist.
Geschickte Förder-Strategien
Daneben gibt es auf Länder- und kommunaler Ebene zahlreiche Möglichkeiten der Förderung, vielfach im Rahmen von speziellen Altbauprogrammen oder Programmen zur Stadterneuerung. Auch wer ein Haus in einem Sanierungsgebiet hat, kann unter Umständen mit Geldern rechnen. Manches erfährt man erst durch gezieltes Nachfragen und große Hartnäckigkeit. Wichtig sind aktuelle Informationen, da sich die Programme je nach Haushaltslage schnell ändern können. Und wichtig sind die Rahmenbedingungen. Welchen Anforderungen müssen die Maßnahmen entsprechen, welche Förderprogramme kann man kombinieren, welche schließen sich aus (Kumulationsverbot) und welche Kombination passt für das eigene Vorhaben am besten? Mit einer geschickten Antrags-Strategie kann man eine optimale Förderung erreichen. Und nichts spricht dagegen, dieses Plus an Geld in ein Plus an Ökomaßnahmen zu investieren.
EnEV und Altbau
Fördergelder sollen Anreize zur Sanierung schaffen - wenn das nichts hilft, dann muss der Gesetzgeber eingreifen. Mit der Energie-Einsparverordnung (EnEV), die Anfang 2002 die Wärmeschutzverordnung ablöst, tut er das auch verstärkt im Baubestand. Aber keine Angst: Gezwungen wird niemand, das wäre aus sozialen Gründen gar nicht machbar. Also zielt die EnEV auf die Kräfte der Marktwirtschaft: Erst beim Verkauf oder wenn sowieso gravierende Umbau-Arbeiten anstehen, müssen Sie Ihre Immobilie auf EnEV-Standard bringen. Denn im Verkaufsfall - so sieht es jedenfalls der Gesetzgeber - werden die Maßnahmen nachträglich durch einen höheren Preis finanziert. Und wenn ein Immobilienbesitzer das Geld für eine Renovierung zusammen gespart hat, dann soll er es bitteschön auch vernünftig einsetzen. Des Weiteren existieren wie auch laut der Bundesimmisionsschutz-Verordnung Übergangsfristen. Sie müssen also einige Termine beachten: Schauen Sie zum einen auf das Einstufungsprotokoll, das Ihr Schornsteinfeger vor einigen Jahren von Ihrer Heizanlage erstellt hat. Je mehr Schadstoffe Ihre Heizung durch den Kamin bläst, desto früher müsste sie demnach erneuert werden. Und laut EnEV sind Heizkessel, die vor Oktober 1978 in Betrieb gingen, bis Ende 2006 zu ersetzen. Erfolgte nach Oktober 1996 ein Brennertausch, verlängert sich die Frist um zwei Jahre. Eine rein politisch zu interpretierende Gnadenfrist von acht Jahren erhalten zudem Gebäude, die mit Elektro-Speicherheizungen beheizt werden.
Pflichttermine
Ein weiterer EnEV-Pflichttermin: Nicht begehbare, aber zugängliche Geschossdecken sind bis Ende 2005 zehn bis zwölf Zentimeter dick zu dämmen, um einen U-Wert von 0,30 W/m²K zu erreichen. Bei den Außenwänden gibt es ein Kopplungsgeschäft: Bei Wänden mit einem schlechten Dämmwert von über 0,9 W/m²K muss dann acht bis zehn Zentimeter dick gedämmt werden, wenn sowieso eine Erneuerung des Außenputzes ansteht. Auch Wärmeverteilungs?, Warmwasserleitungen und Armaturen in nicht beheizten Räumen müssen - ebenfalls nach einer Übergangsfrist - gedämmt werden. Bei wesentlichen baulichen Veränderungen Ihres Altbaus ist ebenso wie bei Neubauten ein Energieausweis auszustellen. Der darin festgeschriebene Energiestandard darf bei späteren Sanierungen oder Umbauten nicht mehr unterschritten werden. Experten bezweifeln zwar, dass es hierzu amtliche Kontrollen geben wird. Doch wenn Käufer oder Mieter ihre Entscheidung auch von den Einträgen im Energiepass abhängig machen werden, ist dies mindestens genauso viel wert.
Autoren: Margot Allex- Schmid und Stefan Kriz
Text: BUND Jahrbuch 2002 Ökologisch Bauen und Renovieren
Bild: Metabo
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