Mauer oder Maschendrahtzaun

Neben dekorativen Zwecken sollen Zäune und Mauern bekanntlich auch praktische Zwecke erfüllen.

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Bei der Wahl der geeigneten Grundstücksbegrenzung muss der Bauherr rechtzeitig berücksichtigen, dass neben der Baubehörde auch die direkten Nachbarn ein gewichtiges Wort mitzureden haben.
Hier einige Tipps zur richtigen Einfriedung des eigenen Grundstücks.

Am Anfang steht die Überlegung, zu welchem Zweck eine Grundstücksbegrenzung errichtet werden soll. Hat der Hausbesitzer lediglich das Bedürfnis, seinen Lebensraum optisch von dem des Nachbarn abzugrenzen, bieten sich vor allem Zäune und Hecken an. Liguster, Eiben, Thujen und Co. können blickdicht gepflanzt werden, machen jedoch beim jährlichen Zurückschneiden mehr Arbeit. Darüber hinaus sind sie so zu pflanzen, dass sie nicht über die Weggrenzen hinausragen und an Straßeneinmündungen freie Sicht gewährleisten.

Zäune sind nur bedingt als Sichtschutz einsetzbar. Ein Maschendraht lässt sich jedoch schnell und kostengünstig verwirklichen. Ebenso der Jägerzaun. Er ist in bereits vorgefertigten Elementen erhältlich und wird nur an Pfosten eingehängt. Beim Maschendrahtzaun sollten die einzelnen Pfosten wegen der Zugspannung ein Fundament erhalten. Kletterpflanzen, Hecken oder Sträucher machen ihn blickdicht. Mehr Sichtschutz bieten Latten- und Palisadenzäune. Es ist darauf zu achten, dass sie kesseldruckimpregniert und somit witterungsbeständig sind.

Niedrige Zäune werden je nach Bodenbeschaffenheit meist ohne Fundament errichtet. Zu beachten ist, dass der Zaun so tief im Erdreich verankert ist, damit er starkem Wind oder Stößen standhält. Palisadenzäune und Zäune ab einer Höhe von etwa 60 cm benötigen ein Betonfundament.

Mauern sollten eher zurückhaltend eingesetzt werden. Grenzt ein Grundstück jedoch an eine stark befahrene Straße, bieten sie oft den einzig sicheren Schutz vor Lärm und Schmutz. Solange der Boden hart und fest ist, kann bei einer niedrigen Mauer sogar auf ein Fundament verzichtet werden. Mauern sind zwar teurer in der Anschaffung, aber bei richtiger Verarbeitung über Jahrzehnte hinweg beständig. Wem eine Mauer zu massiv erscheint, kann sein Grundstück alternativ mit einem Mauerzaun eingrenzen. Natursteine aus der Region und schmiedeeiserne Gitter verleihen dem Garten eine besonders ansprechende Optik.

Hat sich der Bauherr für eine bestimmte Grundstücksbegrenzung entschlossen, muss er sich mit seinen Nachbarn absprechen. Denn die müssen mit seinen Plänen auch einverstanden sein. Hier gelten BGB und das Nachbarschaftsrecht. Es wird im besonderen darauf hin, dass größere Mauern und Zäune als bauliche Anlagen genehmigungspflichtig sind und daher auch in Hinblick auf Höhe und Baumaterial einer Absprache mit der Baubehörde bedürfen.

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