Obst vom Nachbarbaum

Pflücken und Schütteln verboten, aber fremdes Laub in Dachrinne muss entsorgt werden.

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Jetzt im Herbst ist die Erntezeit für allerlei Obst. Bäume und Sträucher hängen voll ausgereifter Früchte, die reich sind an Aromen, Vitaminen und anderen wertvollen Inhaltsstoffen. Doch Stopp: Vom Nachbarn pflücken ist verboten! Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) weist darauf hin, dass Obst an einem über die Grundstücksgrenze ragenden Ast dem Besitzer des Baumes gehört - es ist fremdes Eigentum. So lautet die entsprechende Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 911).

Der Baum-Besitzer hat auch das Recht, mit einem Greifgerät ins angrenzende Gründstück einzudringen und das Obst abzupflücken. Betreten darf er das fremde Terrain zum Ernten aber nicht. Andererseits gilt: Obst, das auf das eigene Grundstück fällt oder wegen einer Hanglage dorthin rollt, wechselt den Besitzer - dieser Genuss ist gefahrenlos. Doch darf das Obst nicht, etwa durch Schütteln, absichtlich zum Herunterfallen gebracht werden. Wer derart nachhilft, muss die Beute dem Nachbarn auf Verlangen zurück geben. Und - ob mit oder ohne Gratis-Obst - es besteht die Pflicht, das Laub des Nachbar-Baumes auf dem eigenen Grundstück selbst zu entsorgen. Das gilt, so der IVBB, auch für Herbstlaub in der eigenen Dachrinne.

Bild: IVBB
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