Behörden-Ja zum Wintergarten

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Rund 55.000 Wintergärten werden in Deutschland jedes Jahr gebaut, acht von zehn an bestehende Häuser angebaut. Ein attraktiver Wintergarten ist keine billige Investition: 1.000 bis 1.500 Euro pro Quadratmeter sind gängig, Nebenkosten für Planung, Genehmigungen, Baunebengewerke wie Fundament, Heizung und Lüftung oder die Einrichtung kommen noch dazu. Bei einem 20 Quadratmeter großen Wintergarten muss man für die Nebengewerke mit 2.500 bis 4.000 Euro rechnen, so weinor, Hersteller von Beschattungslösungen und Wintergartendächern.
Für einen Wintergarten braucht man eine Baugenehmigung; auch sie kostet Geld (etwa 750 Euro), und die Bearbeitung dauert in der Regel rund acht Wochen. Wer in dieser Zeit bereits mit Vorarbeiten beginnt und dann ein schriftliches "Nein" erhält, muss nicht nur Träume, sondern auch einiges Geld begraben. Ganz wichtig ist: Werden Abstandsflächen (Grenzbebauung) nicht eingehalten, muss die Zustimmung der Nachbarn eingeholt werden (Angrenzerzustimmung). Das betrifft fast immer die Besitzer von Reihen- oder Doppelhäusern. Folgende Schritte bis zur Baugenehmigung sollte man unternehmen: Fragen Sie bei der Gemeinde nach, ob ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt und welche Festsetzungen es gibt (zum Beispiel Baugrenzen, Bautiefe) oder ob nach § 34 Baugesetzbuch bewertet wird. Das bedeutet, dass sich das geplante Objekt in die bestehende Bebauung einfügen muss.
Um unnötige Planungskosten zu vermeiden, stellen Sie eine Bauanfrage (korrekt: Antrag auf Vorbescheid) beim Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Hierfür müssen Sie die Flurkarte und den Lageplan mit Grundriss des geplanten Baus einreichen. Der Maßstab des Lageplans (= Auszug aus dem Liegenschaftskataster) darf nicht kleiner als 1:250 und nicht älter als sechs Monate sein. Man bekommt ihm beim Bauamt (Liegenschaftskataster). Auf Wunsch nimmt Ihnen der weinor-Fachpartner Arbeit ab und klärt mit einem Architekten die möglichen Bausituationen ab. Der Bauantrag selbst muss von einem vorlageberechtigten Architekten eingereicht werden. Meistens genügt das so genannte vereinfachte Verfahren. Für den Bauantrag werden benötigt: ausgefüllter und von Architekt und Bauherr unterschriebener Antrag, falls notwendig Angrenzerzustimmung, Baubeschreibung, Lageplan beziehungsweise Flurkarte des Grundstücks, gegebenenfalls Rauminhaltsberechnung des Wintergartens, Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, eventuell Wärembedarfsrechnung und, falls notwendig, bis eine Woche vor Baubeginn die Baustatik.
Bild: Weinor
bauen. wohnen. leben.www.homesolute.com
Für einen Wintergarten braucht man eine Baugenehmigung; auch sie kostet Geld (etwa 750 Euro), und die Bearbeitung dauert in der Regel rund acht Wochen. Wer in dieser Zeit bereits mit Vorarbeiten beginnt und dann ein schriftliches "Nein" erhält, muss nicht nur Träume, sondern auch einiges Geld begraben. Ganz wichtig ist: Werden Abstandsflächen (Grenzbebauung) nicht eingehalten, muss die Zustimmung der Nachbarn eingeholt werden (Angrenzerzustimmung). Das betrifft fast immer die Besitzer von Reihen- oder Doppelhäusern. Folgende Schritte bis zur Baugenehmigung sollte man unternehmen: Fragen Sie bei der Gemeinde nach, ob ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt und welche Festsetzungen es gibt (zum Beispiel Baugrenzen, Bautiefe) oder ob nach § 34 Baugesetzbuch bewertet wird. Das bedeutet, dass sich das geplante Objekt in die bestehende Bebauung einfügen muss.
Um unnötige Planungskosten zu vermeiden, stellen Sie eine Bauanfrage (korrekt: Antrag auf Vorbescheid) beim Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Hierfür müssen Sie die Flurkarte und den Lageplan mit Grundriss des geplanten Baus einreichen. Der Maßstab des Lageplans (= Auszug aus dem Liegenschaftskataster) darf nicht kleiner als 1:250 und nicht älter als sechs Monate sein. Man bekommt ihm beim Bauamt (Liegenschaftskataster). Auf Wunsch nimmt Ihnen der weinor-Fachpartner Arbeit ab und klärt mit einem Architekten die möglichen Bausituationen ab. Der Bauantrag selbst muss von einem vorlageberechtigten Architekten eingereicht werden. Meistens genügt das so genannte vereinfachte Verfahren. Für den Bauantrag werden benötigt: ausgefüllter und von Architekt und Bauherr unterschriebener Antrag, falls notwendig Angrenzerzustimmung, Baubeschreibung, Lageplan beziehungsweise Flurkarte des Grundstücks, gegebenenfalls Rauminhaltsberechnung des Wintergartens, Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, eventuell Wärembedarfsrechnung und, falls notwendig, bis eine Woche vor Baubeginn die Baustatik.
Bild: Weinor
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