Staat fördert Bausparverträge

Günstige Zinsen als Lohn fürs Bausparen.

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Schlagendes Argument für den Bausparvertrag ist seit jeher der Anspruch auf ein günstiges Bauspardarlehen. Was während der Niedrigzinsphase in den vergangenen Jahren etwas ins Hintertreffen geriet, wird künftig wieder eine gewichtigere Rolle spielen. Schließlich haben die Zinssätze für Baugeld ihre Tiefststände verlassen und weisen eine steigende Tendenz auf. Für Immobilienbesitzer oder Erwerber von Wohneigentum in spe bedeutet dies, dass es sich verstärkt lohnt, Bausparverträge in die Gesamtfinanzierung einzuplanen.
 
„Die Bausparkassen reagierten auf die Entwicklung und kreierten zahlreiche neue Tarife und haben ihre Zinssätze gesenkt. Dadurch werden Bausparverträge wieder interessanter, da sie günstige Zinsen beim allgemein steigenden Zinsniveau langfristig sichern. Weiteres Plus: Bei Nichtinanspruchnahme des Bauspardarlehens entstehen Bausparern keinerlei Nachteile. Sie erhalten aus zugeteilten Verträgen das Guthaben samt Zinsen sowie eventuellem Bonus und staatlicher Prämien“, so AWD-Bausparexperte Thorsten Sagmüllner.
 
Flexible Tarifvarianten
 
Waren Bausparverträge lange Zeit bei fast allen Anbietern nach dem gleichen Schema konzipiert, zeigen sich heute vielseitige und flexible Tarifvarianten. Zum Beispiel verlangt nicht mehr jede Bausparkasse eine vorgeschriebene Ansparung von 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme und eine konkrete Bewertungszahl des Vertrags, um das Bauspardarlehen zu bewilligen. Tarife mit Wahlzuteilung nennen manche Anbieter ihr Angebot. Eine frühere Zuteilung nach einer Mindestspardauer ermöglicht dem Bausparer, den Vertrag an seine veränderten Wünsche oder Vorhaben anzupassen. Allerdings bezahlt der Kreditnehmer diese Flexibilität mit einem erhöhten Zinssatz oder einer reduzierten Darlehenssumme.
 
Einige Bausparkassen bieten nicht mehr einheitliche Zinshöhen für ihre Tarife. Ab einer bestimmten Bausparsumme profitieren Bausparer von günstigeren Konditionen für das Bauspardarlehen. Selbst Tarife, die weder Darlehenshöhe, Zinssatz oder Tilgungsrate konkret festlegen, sind möglich. Fast einheitlich weggefallen ist die früher übliche Darlehensgebühr von zwei bis drei Prozent der Bausparsumme.
 
Vorteile für Bausparer
 
Das zinsgünstige Darlehen erhalten Bausparer bereits für geringe Darlehenssummen. Kreditinstitute dagegen verlangen bei Kleinkrediten in der Regel einen erhöhten Zinssatz im Vergleich zu großen Kreditbeträgen. Bei Banken werden Darlehen teurer, wenn die Kreditsumme über 60 Prozent des geschätzten Immobilienwerts liegt. Bausparkassen machen bis 80 Prozent des Beleihungswerts keinen Zinsunterschied.
 
Auch bei Sondertilgungen sind Bauspardarlehen im Vorteil, da sie diese in unbegrenzter Höhe zulassen. Bankdarlehen erlauben dagegen meist eine begrenzte Sondertilgungsmöglichkeit und dies zum Teil lediglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung. „Bauspardarlehen sollten nach Möglichkeit in eine Baufinanzierung eingebunden werden. Mit dem hohen Tilgungsanteil und der Option zur unbegrenzten Sondertilgung führen Bauspardarlehen zu einer raschen Rückführung der Schulden“, so Bausparexperte Sagmüllner.
 
Staat fördert Bausparverträge
 
Vor dem Darlehensanspruch kommt die Ansparphase. Mit Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage beteiligt sich Vater Staat am Bausparen. Bereits 16-jährige Sparer profitieren davon. Für den Erhalt beider Förderprogramme bestehen Einkommensgrenzen. Um die Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent aus einer maximalen begünstigten Sparleistung von 512 Euro (Ledige) beziehungsweise 1.024 Euro (Verheiratete) pro Jahr zu erhalten, darf das zu versteuernde Einkommen bei Ledigen nicht 25.600 Euro übersteigen. Bei Verheirateten gilt die Obergrenze von 51.200 Euro.
 
Die Arbeitnehmersparzulage ist an die Überweisung vermögenswirksamer Leistungen gekoppelt und beträgt neun Prozent aus der maximalen jährlichen Einzahlung von 470 Euro (bei Verheirateten 940 Euro, vorausgesetzt beide sind Arbeitnehmer). Die Grenzen des zu versteuernden Einkommens liegen bei 17.900 Euro (Singles) und 35.800 Euro (Ehepaare). Die Zulagen und Prämien kommen in der Regel nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist zur Auszahlung. Vorherige Vertragsauflösungen führen meist zum Verlust der staatlichen Fördergelder.
 
Bild: ARAG
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