Lastschrift als Last
Es hat sich eingebürgert, dass Miete und Nebenkosten einer Wohnung per Lastschrift vom Konto des Mieters abgezogen werden. Beiden Seiten ist damit gedient: Der eine erhält zuverlässig sein Geld, der andere läuft nicht Gefahr, die Überweisung zu vergessen. Was aber, wenn es zum Streit über Abbuchungen kommt? Dann kann die Lastschrift auch widerrufen werden, wie der LBS Infodienst Recht und Steuern mitteilt.
(Amtsgericht Hamburg, 49 C 609/04)
Der Fall: Über geraume Zeit hatten die Vertragspartner keine Schwierigkeiten mit der einmal erteilten Lastschrift. Doch eines Tages gab es Streit um die Nebenkosten, die dem Mieter zu hoch schienen. Das brachte er gegenüber dem Eigentümer auch zum Ausdruck. Der aber buchte den Betrag trotzdem vom Konto ab. Prompt stornierte der Mieter den Vorgang und beide fanden sich vor Gericht wieder.
Das Urteil: Der Eigentümer hätte davon absehen müssen, die strittige Summe per Lastschrift einzuziehen, meinte der Hamburger Richter. Es sei ihm ja klar gewesen, dass dies nicht im Sinne seines Vertragspartners gewesen sei. Deswegen durfte der Mieter als Konsequenz auch die Einzugsermächtigung im konkreten Fall widerrufen, obwohl sie im Mietvertrag ausdrücklich vorgesehen war.
Bild: BSMG
bauen. wohnen. leben. www.homesolute.com
(Amtsgericht Hamburg, 49 C 609/04)
Der Fall: Über geraume Zeit hatten die Vertragspartner keine Schwierigkeiten mit der einmal erteilten Lastschrift. Doch eines Tages gab es Streit um die Nebenkosten, die dem Mieter zu hoch schienen. Das brachte er gegenüber dem Eigentümer auch zum Ausdruck. Der aber buchte den Betrag trotzdem vom Konto ab. Prompt stornierte der Mieter den Vorgang und beide fanden sich vor Gericht wieder.
Das Urteil: Der Eigentümer hätte davon absehen müssen, die strittige Summe per Lastschrift einzuziehen, meinte der Hamburger Richter. Es sei ihm ja klar gewesen, dass dies nicht im Sinne seines Vertragspartners gewesen sei. Deswegen durfte der Mieter als Konsequenz auch die Einzugsermächtigung im konkreten Fall widerrufen, obwohl sie im Mietvertrag ausdrücklich vorgesehen war.
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