Zu viele Sicherheiten

Mehr als drei Kaltmieten Kaution sind nicht zulässig

Wohnungs- und Hauseigentümer haben häufig Angst davor, dass ihre Mieter zahlungsunfähig werden. Mit diversen Sicherheiten wie Kaution und Bürgschaften versuchen sie für den Ernstfall vorzubeugen. Doch dabei gilt es nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern, gewisse Grenzen einzuhalten. Nicht jede beliebige Höhe an Schutzleistungen ist erlaubt.
(Oberlandesgericht Bamberg, Aktenzeichen 6 U 75/05)

Der Fall: Doppelt genäht, hält besser. Das dachte sich ein Coburger Immobilienbesitzer, als er seine Wohnung an eine Frau vermietete. Er verlangte drei Monats-Kaltmieten als Kaution und zusätzlich noch einen Bürgen. Nachdem das alles geschehen war, wurde der Vertrag geschlossen. Prompt kam es später so, wie der Eigentümer befürchtet hatte: Die Mieterin zahlte nicht mehr, zog aus und hinterließ die Wohnung in einem verwahrlosten Zustand. Mietschulden und Renovierungskosten betrugen über 10.000 Euro, demgegenüber standen nur 1.200 Euro Kaution. Den Rest sollte der Bürge übernehmen. Die Justiz musste entscheiden, ob das rechtmäßig war.

Das Urteil: Der Bürge musste nicht bezahlen, denn bei den Sicherheiten im Mietvertrag war nach Ansicht der Richter eindeutig übertrieben worden. Zwar sei es erlaubt, mehrere verschiedene Absicherungen zu vereinbaren, doch dürften diese gemeinsam nicht drei Kaltmieten überschreiten. Genau das aber war hier der Fall gewesen.
 
Bild: LBS
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