Keller als Vollgeschoss

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Ist der Hang steil, dann wird vermutlich von Vornherein ein Vollgeschoss als Basis eingeplant. Bei flacheren Hangneigungen sollte jedoch darauf geachtet werden, dass das teilweise sichtbare Kellergeschoss nicht als Vollgeschoss gerechnet wird. Ein solches liegt vor, wenn der oberirdische Anteil des Hanghaus-Kellers zu groß ist. Die genaue Berechnung von Vollgeschossen ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Und im Bebauungsplan ist die Zahl der in einem Wohngebiet maximal zulässigen Vollgeschosse festgelegt. Diese Rahmenbedingungen bei der Hanghaus-Planung von Anfang an berücksichtigen - das schützt vor späteren bürokratischen Verwicklungen.
Text: EcoText International
Bild: baupresse24.de
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