Parkplatz für den Möbelwagen

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Öffentlichen Verkehrsraum in Eigeninitiative zu sperren ist verboten. Fahrzeuglenker, die auf Parkplatzsuche sind, können solche Sperren jederzeit beiseite räumen. Der Informationsverein Besser Bauen IVBB rät deshalb Umzüge vernünftig organisieren. Empfehlenswert ist eine Sondergenehmigung für die benötigte Fläche beim Amt für öffentliche Ordnung zu beantragen. Der Antrag sollte mindestens 14 Tage vor dem Stichtag eingereicht sowie zwei Schilder "absolutes Halteverbot" 72 Stunden vorher an Beginn und Ende der Sperrzone aufgestellt werden. Wichtig ist ein unter dem Halteverbot angebrachter Hinweis mit dem genauen Termin. Die Schilder sind bei entsprechenden Verleihfirmen erhältlich.
Bild: web.de
bauen. wohnen. leben.www.homesolute.com
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