Der Ärger um das Erbe

Ein notarielles Testament ist ein ausreichender Erbnachweis .

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Bei dem Hin und Her um das Erbe ist kaum jemand allwissend und diese Unsicherheit wirkt sich negativ auf die ganze Angelegenheit aus.

Klar ist: Ein Testament kann man sowohl vor dem Notar als auch handschriftlich zuhause errichten. Wie verhält es sich aber mit größeren Werten, wie z.B. Haus oder Grundstück? Erben können Grundbesitz sowie Darlehens- und Sparkonten nur mit einem notariellen Testament ohne weiteres auf sich umschreiben lassen. Andernfalls müssten sie die Erbfolge durch einen Erbschein des Nachlassgerichts nachweisen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (XI ZR 311/04) sind ein Erbschein und die damit verbundenen Kosten unnötig, wenn die Erbfolge in einem notariellen Testament geregelt ist. Neben dem Testament müsse man dem Grundbuchamt und den Kreditinstituten nur noch ein Protokoll des Nachlassgerichts vorlegen, aus dem sich die Eröffnung des Testaments ergibt. Dann ist alles unter Dach und Fach.

Bild: Poroton
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